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NHundG - Hunderegister in Niedersachsen
Seit dem 1. Juli 2011 ist das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle Hunde in einem zentralen Register gespeichert werden. Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.

Das Register befindet sich derzeit im Aufbau. Es wird spätestens am 01. Juli 2013 in Betrieb gehen. Ab dem Zeitpunkt ist eine Registrierung online über die unten stehende Webadresse oder auf anderem Wege (z. B. per Telefon siehe Link) möglich.

Die Anmeldung ist vor dem 01. Juli 2013 nicht möglich!
(Quelle und Link  www.hunderegister-nds.de)
 

Klinikbezeichnung
In Veröffentlichungen wird jüngst auf eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts hingewiesen, wonach es zulässig sein soll, dass sich tierärztliche Einrichtungen Tierklinik nennen dürfen, auch wenn sie keine Genehmigung der Tierärztekammer hätten. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nur für den Bereich des Gerichts – also Berlin – gilt. In Niedersachsen wurde 2007 über zwei Berufsgerichtsinstanzen ein Rechtsstreit geführt. Es wurde rechtskräftig entschieden, dass Kammermitglieder in Niedersachsen an die Berufsordnung gebunden sind und eine Klinikbezeichnung nur führen dürfen, wenn die Klinik durch die Tierärztekammer zugelassen ist. Diese Entscheidung gilt auch weiterhin.
 

Seminar für Tierärztinnen und Tierärzte zur Vorbereitung für den Qualifizierten Dienst - Tierärztliche Betreuung von Aquakulturanlagen
Aufgrund der erkannten Notlage, dass in Deutschland die Möglichkeiten zur qualifizierten Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Fischmedizin und Betreuung von Aquakulturanlagen sehr begrenzt sind, weisen wir Sie an dieser Stelle gerne auf folgendes Fortbildungsangebot in diesem Spezialgebiet hin: Die Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008, welche der Umsetzung der Aquakulturrichtlinie (RL 2006/88/EG) dient, fordert eine risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung. Gemäß § 7 der Fischseuchenverordnung haben Betreiber von genehmigungspflichtigen Aquakulturbetrieben betriebliche Eigenkontrollen nach den Vorgaben der Aquakulturrichtlinie durch „Qualifizierte Dienste“ durchführen zu lassen. weitere Informationen
 

Was ist der Bundesweiterbildungsarbeitskreis der Bundestierärztekammer und welche sind seine Aufgaben?
Die Harmonisierung der Weiterbildungsgänge ist seit langem ein Anliegen, das in regelmäßigen Abständen in der Tierärzteschaft diskutiert wird. Auf Initiative des Ressortverantwortlichen im Präsidium der BTK für Aus-, Fort und Weiterbildung, Forschung und Industrie Prof. Dr. Volker Moennig hat die Bundestierärztekammer einen erneuten Anlauf genommen, um dem Wirrwarr von verschiedenen Bezeichnungen und verschiedenen Voraussetzungen Herr zu werden. Ziel dieses neuen Versuchs ist es, das deutsche Fachtierarztsystem zukunftsfähig und wettbewerbsfähig in Europa zu machen. zum Artikel

Durchführung der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung: RL Strahlenschutz in der Tierheilkunde
Im geschützten Mitgliederbereich (Startseite) finden Sie die Überarbeitung der Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung für Computertomographie-Untersuchungen durch Tierärzte gesch. Mitgliederbereich

Durchführung und Überwachung von Notschlachtungen
Im Ausschuss für Lebensmittel- und Fleischhygiene der Tierärztekammer Niedersachsen wurde der Status quo des Umgangs mit Notschlachtungen erörtert. Aus der Diskussion heraus wurde ein Merkblatt erarbeitet, das die zu beachtenden gesetzlichen Grundlagen zusammenfasst. gesch. MItgliederbereich

Landtag beschließt Hundegesetz / Chip-Kennzeichnung und Sachkundenachweis zukünftig Pflicht
Zum 01. Juli 2011 trat eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. mehr

Tierarztpraxen - Testcenter "D.O.Q.-Test 2.0"
Für das seit 01.07.2011 geltende Hundegesetz in Niedersachsen (NHundG) mit der darin verankerten zweistufigen Pflichtsachkunde für Neu-Hundehalter gemäß §3 setzt der Gesetzgeber bei der Umsetzung vor allem auf Tierärztinnen und Tierärzte. Neu-Hundehalter können den von der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e.V.  entwickelten D.O.Q.-Test 2.0 als anerkannten Sachkundenachweis in jeder registrierten Tierarztpraxis ablegen. Tierarztpraxen, Tierärztinnen und Tierärzte, die sich im Rahmen des neuen Hundegesetzes erfolgreich als "Testcenter D.O.Q.- Test 2.0" registriert haben, können auf der folgenden Seite abgerufen werden. Ferner können Sie hier erfahren, wie Sie als Tierärztin/Tierarzt mit in diese Liste aufgenommen werden können. mehr

Zertifizierung von Hundetrainerinnen und Hundetrainern in Niedersachsen!
Ab sofort können sich Hundetrainerinnen und Hundetrainer durch die Tierärztekammer Niedersachsen zertifizieren lassen. Hundehalter bekommen damit zukünftig die Möglichkeit, sich für eine zertifizierte, nach aktuellem Wissensstand arbeitende Hundeschule zu entscheiden.
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Blauzungen-Impfung in 2011 nicht mehr Mehrwertsteuer-begünstigt!
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach unserer Einschätzung die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes (7%) für die Blauzungen-Impfung ab dem 01.01.2011 auch in Zuchtbetrieben nicht mehr gerechtfertigt ist. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem geschützten Mitgliederbereich


Informationspflichten für Tierarztpraxen (ergänzende Informationen der Tierärztekammer Niedersachsen zur Veröffentlichung der Bundestierärztekammer im DTBl. 5/2010 S. 649)
Nachfolgend erhalten Sie die erforderlichen Informationen zu den genannten § 2 und 3 der DL-InfoV mehr

Unterlagen zu den HIT-Seminaren nun verfügbar:
Im geschützten Mitgliederbereich können Sie nun die Unterlagen zu den durchgeführten HIT-Seminaren herunterladen zum geschützten Mitgliederbereich

Anpassung des BT-Impfstatus in HI-Tier hinsichtlich der Wiederholungsimpfung (geschützter Mitgliederbereich)

öffnen (geschützt)
 
 

Zentrale Abrechnung staatlicher Tierseuchenbekämpfung (ZAsT)
wie bereits verschiedentlich angekündigt, führt die Tierärztekammer Niedersachsen mit Beginn des Jahres 2009 die Möglichkeit der zentralen Abrechnung aller angeordneten oder mit staatlichen Mitteln geförderten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen ein. Die zentrale Abrechnung soll die Rechnungsstellung und die Zahlungswege vereinheitlichen. Die Beihilfen der Tierseuchenkasse werden automatisch verrechnet und der Datenfluss zwischen Tierarztpraxen, Veterinärämtern und Tierseuchenkasse (TSK) wird digitalisiert und beschleunigt. Hierfür stellt Ihnen die Tierärztekammer weitere ausführliche Informationen bereit sowie die nötigen Dateien und Dokumente. Diese finden Sie im geschützen Mitgliederbereich unter "Musterverträge und Merkblätter Musterverträge & Merkblätter (gesch.) öffnen

  Fortbildungsmodul
Thema „Tierseuchenkrisenfall" - Das E-Learning-Modul ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten erhalten Sie in unserem geschützten Mitgliederbereich oder bei der Kammergeschäftsstelle

Häufig gestellte Fragen zum EU-Heimtierpass
Hier bekommen Tierhalterinnen und Tierhalter Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Neuregelung des EU-Heimtierpasses
FAQ öffnen

Weitere Informationen zum EU-Heimtierausweis und diverse Einreisebstimmungen in diverse EU-Länder finden Sie auf der Internetseite der  Bundestierärztekammer

Hausapothekenbetreuungskonzept "B-B-B"
Das Projekt der Kammer zur Analyse und Beratung des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke ist gestartet und wurde bereits von etlichen Praxen in Anspruch genommen. Wenn Sie diese Dienstleistung der Kammer ebenfalls nutzen möchten, finden Sie im
geschützten Mitgliederbereich
das entsprechende Vertragsmuster