Kursübersicht: Aktualisierung der Fachkunde gemäß § 18 a RöV
Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Approbation vor dem 1. Juli 2002 erhalten haben, müssen ihre Fachkunde im Strahlenschutz bis zum 1. Juli 2007 aktualisiert haben.
Wer bis dahin nicht an einer entsprechenden Veranstaltung teilgenommen hat, darf nicht mehr selbstständig röntgen. In diesem Fall kann die zuständige Behörde die Fachkunde im Strahlenschutz erst wieder zuerkennen, wenn ein – zeitlich erheblich aufwändigerer – Grundkurs absolviert wurde (s. DTBl. 4/2005 S. 404, DTBl. 5/2005 S. 512 und DTBl. 6/2006 S. 682).
Eine Übersicht bundesweit angebotener Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde gemäß § 18 a RöV kann bei der BTK-Geschäftsstelle angefordert werden. Die Liste enthält außerdem Kurse für Tierarzthelfer/innen und Tiermedizinische Fachangestellte (Erwerb/Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz). Sie wird zusammengestellt aus den Daten, die die jeweiligen Veranstalter in der Redaktion des Deutschen Tierärzteblattes einreichen und erhebt folglich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Liste finden Sie hier: www.bundestieraerztekammer.de
Veröffentlicht am:
09:06:02 23.06.2010 von Tierärztekammer Niedersachsen - Administrator
Wer bis dahin nicht an einer entsprechenden Veranstaltung teilgenommen hat, darf nicht mehr selbstständig röntgen. In diesem Fall kann die zuständige Behörde die Fachkunde im Strahlenschutz erst wieder zuerkennen, wenn ein – zeitlich erheblich aufwändigerer – Grundkurs absolviert wurde (s. DTBl. 4/2005 S. 404, DTBl. 5/2005 S. 512 und DTBl. 6/2006 S. 682).
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