Approbation - Merkblatt zur Antragsstellung -

Approbation und Erlaubnisse

Der Tierärztekammer Niedersachsen sind durch das Land durch entsprechende Verordnung Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden.

Dabei handelt es sich vorrangig um die  Erteilung von Approbationen nach § 4 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 1a der Bundes-Tierärzteordnung. Dieses sind die Approbationen für EU- EWR-Staatsangehörige / Studienabsolventen. Des Weiteren ist die Kammer zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung.



Sprechzeiten:

Die Approbationsanträge können montags und dienstags von 11-15 Uhr eingereicht werden.
Zusätzlich steht Ihnen Frau Friese zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung.



Um die Approbation als Tierärztin/Tierarzt  oder die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs zu erhalten, ist der Antrag nebst Unterlagen an die

Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover

zu richten.


Gemäß § 63 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1827) i.g.F. sind dem Antrag beizufügen:


1. Schriftlicher Antrag (formlos)

2. Staatsangehörigkeitsnachweis, z. B. beglaubigte Ablichtung des Personalausweises/ Reisepasses; ggf. persönliche Vorlage des Personalausweises/ Reisepasses und einer Kopie

3. Ein amtliches Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf. Als Aktenzeichen geben Sie bitte Approbation an

4. Eine Erklärung des Antragsstellers darüber, ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.

5. Ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des tierärztlichen Berufes ungeeignet oder unfähig sind (bitte genauen Wortlaut beachten). Die Bescheinigung darf nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein.

6. Amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über die Tierärztliche Prüfung oder persönliche Vorlage der Fotokopie (Originale mitbringen!) Zeugnisse des Vorphysikums werden nicht benötigt.

Die Punkte 1 und 4 können in einem Schreiben verfasst werden. Die Approbationsurkunde geht der Tierärztin/ dem Tierarzt mit einem Kostenbescheid über die zu zahlende Verwaltungsgebühr per Einschreiben zu.


Erlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung

Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt. Es sind vorzulegen:

1. Schriftlicher Antrag (formlos)

2. Unterlagen nach Ziffern 3 bis 6 unter Approbation

3. Erklärung über bisherige Tätigkeiten aufgrund einer Erlaubnis

4. Lebenslauf