Approbation - Merkblatt zur Antragsstellung -

Der Tierärztekammer Niedersachsen sind durch das Land durch entsprechende Verordnung Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden.
Dabei handelt es sich vorrangig um die Erteilung von Approbationen nach § 4 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 1a der Bundes-Tierärzteordnung. Dieses sind die Approbationen für EU- EWR-Staatsangehörige / Studienabsolventen. Des Weiteren ist die Kammer zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung.
Sprechzeiten:
Die Approbationsanträge können auch montags und dienstags von 11-15 Uhr persönlich in der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden.
Um die Approbation als Tierärztin/Tierarzt oder die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs zu erhalten, ist der Antrag nebst Unterlagen an die
Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover
zu richten.
aktueller Hinweis:
Zur Beantragung einer Approbation bieten wir auch ein
Gemäß § 63 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1827) i.g.F. sind dem Antrag beizufügen:
1. Schriftlicher Antrag (formlos)
2. Staatsangehörigkeitsnachweis, z. B. beglaubigte Ablichtung des Personalausweises/ Reisepasses; ggf. persönliche Vorlage des Personalausweises/ Reisepasses und einer Kopie
3. Ein amtliches Führungszeugnis (Belegart „0“ = zur Vorlage bei einer Behörde), das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf. Als Aktenzeichen geben Sie bitte Approbation als Tierärztin/ Tierarzt an. Das Führungszeugnis ist bei der örtlichen Meldebehörde des Wohnsitzes zu beantragen
4. Eine Erklärung des Antragsstellers darüber, ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
5. Ärztliche Bescheinigung (
6. Amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über die Tierärztliche Prüfung oder persönliche Vorlage der Fotokopie (Originale mitbringen!) Zeugnisse des Vorphysikums werden nicht benötigt.
Die Punkte 1 und 4 können in einem Schreiben verfasst werden oder per
Erlaubnis nach § 11 Bundes-Tierärzteordnung
Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt. Es sind vorzulegen:
1. Schriftlicher Antrag (formlos)
2. Unterlagen nach Ziffern 3 bis 6 unter Approbation
3. Erklärung über bisherige Tätigkeiten aufgrund einer Erlaubnis
4. Lebenslauf

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