Kammerbeitrag
Der Kammerbeitrag richtet sich nach folgenden Beitragsgruppen:
Beitragsgruppe I / 195,- Euro:
Kammerangehörige mit freiberuflicher tierärztlicher Tätigkeit nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren nach erstmaliger Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes
Beitragsgruppe II / 144,- Euro:
Alle nicht den sonstigen Gruppen zuzuordnenden Kammerangehörigen
Beitragsgruppe III / 108,- Euro:
Kammerangehörige mit tierärztlicher Tätigkeit in den ersten zwei vollen Kalenderjahren nach erstmaliger Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes
Beitragsgruppe IV / 46,- Euro
Kammerangehörige, die nicht tierärztlich tätig sind, sowie Doktorandinnen/Doktoranden und Hospitantinnen/Hospitanten an Hochschulen ohne Einkünfte aus tierärztlicher Tätigkeit
Beitragsgruppe V / 46,- Euro
Kammerangehörige, die an eine andere Tierärztekammer den vollen Beitrag der jeweiligen Beitragsgruppe zu entrichten haben
Die Kammerversammlung hat am 20. November 2002 eine Änderung dahingehend beschlossen, dass alle Mitglieder verpflichtet sind, den Beitrag mittels Teilnahme am Lastschriftverfahren zu entrichten. Zweck dieser Änderung ist es, den Verwaltungsaufwand bei der Kammer zu reduzieren und einen zeitnahen Beitragseingang zu gewährleisten.
Der Beitrag ist zum 01. März eines jeden Jahres fällig.
Einzugsermächtigungsformular herunterladen
Beitragsgruppe I / 195,- Euro:
Kammerangehörige mit freiberuflicher tierärztlicher Tätigkeit nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren nach erstmaliger Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes
Beitragsgruppe II / 144,- Euro:
Alle nicht den sonstigen Gruppen zuzuordnenden Kammerangehörigen
Beitragsgruppe III / 108,- Euro:
Kammerangehörige mit tierärztlicher Tätigkeit in den ersten zwei vollen Kalenderjahren nach erstmaliger Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes
Beitragsgruppe IV / 46,- Euro
Kammerangehörige, die nicht tierärztlich tätig sind, sowie Doktorandinnen/Doktoranden und Hospitantinnen/Hospitanten an Hochschulen ohne Einkünfte aus tierärztlicher Tätigkeit
Beitragsgruppe V / 46,- Euro
Kammerangehörige, die an eine andere Tierärztekammer den vollen Beitrag der jeweiligen Beitragsgruppe zu entrichten haben
Die Kammerversammlung hat am 20. November 2002 eine Änderung dahingehend beschlossen, dass alle Mitglieder verpflichtet sind, den Beitrag mittels Teilnahme am Lastschriftverfahren zu entrichten. Zweck dieser Änderung ist es, den Verwaltungsaufwand bei der Kammer zu reduzieren und einen zeitnahen Beitragseingang zu gewährleisten.
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