Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen

Zusammensetzung und Wahl
40 stimmberechtigte Mitglieder, 1Hochschulvertreter mit beratender Stimme. (Die stimmberechtigten Mitglieder werden in vier Wahlkreisen aufgrund des Persönlichkeitswahlrecht oder spezifischem Listenwahlrecht für fünf Jahre von den Kammermitgliedern gewählt. In jedem Wahlkreis entfällt auf 120 wahlberechtigte Tierärzte ein Mitglied)


Aufgaben Beratung und Beschlussfassung über

Satzungen, insbesondere Kammersatzung, Wahlordnung, Berufsordnung,
Notfalldienstordnung, Geschäftsordnung, Haushalts- und Kassenordnung,
Beitragsordnung, Kostensatzung und Alterssicherungsordnung
 
die Feststellung des Haushaltsplanes und die Festsetzung des
Jahresbeitrages
 
die Entlastung des Vorstandes auf Grund des von ihm vorgelegten
Jahresberichts und der Jahresrechnung
 
Wahl des Vorstandes einschl. des Präsidenten und Vizepräsidenten
 
Wahl der Ausschüsse und der Kommission für die Gebührenverhandlungen mit der Nieders.
Tierseuchenkasse
Wahl der Ausschüsse und der Kommission für die Gebührenverhandlungen mit der Nieders. Tierseuchenkasse
 
Entsendung von Kammervertretern in Gremien
 
alle sonstigen Angelegenheiten, die über die laufende
Geschäftsführung hinausgehen
 


























Die Kontaktdaten aller Kammerversammlungsmitglieder können Sie in unserem
Adressverzeichnis der Kammermitglieder abrufen.