Kammer-Newsletter |
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| Hochwasserhilfe - Gemeinsam gegen die Folgen der Flut Die apoBank stellt über ein Hilfsprogramm einen Sonderkreditrahmen in Höhe von zehn Millionen Euro für die Hochwassergeschädigten in Deutschland zur Verfügung. Heilberufler können damit ihre Praxen und Apotheken zeitnah wieder aufbauen. • Soforthilfe für Flutgeschädigte • Zinsloser, tilgungsfreier Kredit mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren • Kreditsumme pro Darlehen beträgt 25.000 Euro pro Praxis oder Apotheke • Das Geld steht allen Apothekern, Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten offen • Jederzeit kostenlose Rückführung möglich • Eine Zwischenfinanzierung bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung ist möglich Spenden für Hochwassergeschädigte Sie möchten für betroffene Heilberufsangehörige spenden? Hier finden Sie die Spendenkonten von Ärzten und Zahnärzten. |
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| eLearning - Fortbildungsmodul Tierseuchenkrisenfall Thema „Tierseuchenkrisenfall" - Das E-Learning-Modul ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten erhalten Sie in unserem geschützten Mitgliederbereich oder bei der Kammergeschäftsstelle
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Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungen Hier stellen wir Ihnen den im 1. Quartal 2013 fertiggestellten Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ zum Download zur Verfügung. Eine von der Tierärztekammer initiierte, interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat diesen Leitfaden erarbeitet. Beteiligt waren neben Landwirten und Tierärzten aus Wissenschaft und Praxis auch Experten für Tierzuchttechnik, Viehvermarktung, Milchwirtschaft und Stallbauplanung. Allen AG-Teilnehmern gebührt unser herzlicher Dank für die konstruktive Mitarbeit und für die Einbringung der besonderen fachlichen Expertise! |
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Grundlegende Neuerung zum Befreiungsrecht Befreiungsantrag bei jedem Beschäftigungswechsel Das Bundessozialgericht hat mit drei Entscheidungen vom 31.10.2012 eine grundlegende Neuerung zum Befreiungsrecht getroffen. Mitglieder von Versorgungswerken müssen danach zukünftig bei jedem Beschäftigungswechsel zwingend einen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei der Tierärzteversorgung Niedersachsen gestellt werden (§ 6 Abs. 4 SGB VI). Sonst wirkt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Ob zuvor bereits die materiellen Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben, ist unerheblich. |
| Landtag beschließt Hundegesetz / Chip-Kennzeichnung und Sachkundenachweis zukünftig Pflicht Zum 01. Juli 2011 trat eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Tierarztpraxen - Testcenter "D.O.Q.-Test 2.0" Für das seit 01.07.2011 geltende Hundegesetz in Niedersachsen (NHundG) mit der darin verankerten zweistufigen Pflichtsachkunde für Neu-Hundehalter gemäß §3 setzt der Gesetzgeber bei der Umsetzung vor allem auf Tierärztinnen und Tierärzte. Neu-Hundehalter können den von der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e.V. entwickelten D.O.Q.-Test 2.0 als anerkannten Sachkundenachweis in jeder registrierten Tierarztpraxis ablegen. Tierarztpraxen, Tierärztinnen und Tierärzte, die sich im Rahmen des neuen Hundegesetzes erfolgreich als "Testcenter D.O.Q.- Test 2.0" registriert haben, können auf der folgenden Seite abgerufen werden. Ferner können Sie hier erfahren, wie Sie als Tierärztin/Tierarzt mit in diese Liste aufgenommen werden können. Zertifizierung von Hundetrainerinnen und Hundetrainern in Niedersachsen! Ab sofort können sich Hundetrainerinnen und Hundetrainer durch die Tierärztekammer Niedersachsen zertifizieren lassen. Hundehalter bekommen damit zukünftig die Möglichkeit, sich für eine zertifizierte, nach aktuellem Wissensstand arbeitende Hundeschule zu entscheiden. Hunderegister in Niedersachsen Das NHundG sieht unter anderem vor, dass alle Hunde in einem zentralen Register gespeichert werden. Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter. Das Register befindet sich derzeit im Aufbau. Es wird spätestens am 01. Juli 2013 in Betrieb gehen. Ab dem Zeitpunkt ist eine Registrierung online über die unten stehende Webadresse oder auf anderem Wege (z. B. per Telefon siehe Link) möglich. Die Anmeldung ist vor dem 01. Juli 2013 nicht möglich! (Quelle und Link www.hunderegister-nds.de) |
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Klinikbezeichnung In Veröffentlichungen wird jüngst auf eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts hingewiesen, wonach es zulässig sein soll, dass sich tierärztliche Einrichtungen Tierklinik nennen dürfen, auch wenn sie keine Genehmigung der Tierärztekammer hätten. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nur für den Bereich des Gerichts – also Berlin – gilt. In Niedersachsen wurde 2007 über zwei Berufsgerichtsinstanzen ein Rechtsstreit geführt. Es wurde rechtskräftig entschieden, dass Kammermitglieder in Niedersachsen an die Berufsordnung gebunden sind und eine Klinikbezeichnung nur führen dürfen, wenn die Klinik durch die Tierärztekammer zugelassen ist. Diese Entscheidung gilt auch weiterhin. |
| Informationspflichten für Tierarztpraxen (ergänzende Informationen der Tierärztekammer Niedersachsen zur Veröffentlichung der Bundestierärztekammer im DTBl. 5/2010 S. 649) Nachfolgend erhalten Sie die erforderlichen Informationen zu den genannten § 2 und 3 der DL-InfoV |
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Zentrale Abrechnung staatlicher Tierseuchenbekämpfung (ZAsT) wie bereits verschiedentlich angekündigt, führt die Tierärztekammer Niedersachsen mit Beginn des Jahres 2009 die Möglichkeit der zentralen Abrechnung aller angeordneten oder mit staatlichen Mitteln geförderten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen ein. Die zentrale Abrechnung soll die Rechnungsstellung und die Zahlungswege vereinheitlichen. Die Beihilfen der Tierseuchenkasse werden automatisch verrechnet und der Datenfluss zwischen Tierarztpraxen, Veterinärämtern und Tierseuchenkasse (TSK) wird digitalisiert und beschleunigt. Hierfür stellt Ihnen die Tierärztekammer weitere ausführliche Informationen bereit sowie die nötigen Dateien und Dokumente. Diese finden Sie im geschützen Mitgliederbereich unter "Musterverträge und Merkblätter |
| Häufig gestellte Fragen zum EU-Heimtierpass Hier bekommen Tierhalterinnen und Tierhalter Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Neuregelung des EU-Heimtierpasses Weitere Informationen zum EU-Heimtierausweis und diverse Einreisebstimmungen in diverse EU-Länder finden Sie auf der Internetseite der |
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| Hausapothekenbetreuungskonzept "B-B-B" Das Projekt der Kammer zur Analyse und Beratung des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke wurde bereits von etlichen Praxen in Anspruch genommen. Wenn Sie diese Dienstleistung der Kammer ebenfalls nutzen möchten, finden Sie im
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Willkommen bei der Tierärztekammer Niedersachsen

Meldung vom 14.06.2013
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19.06.2013
Seniorenveranstaltung der TK Niedersachsen
21.06.2013
53. Fortbildungskursus über Schweinekrankheiten
16.11.2013
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