Die Abschlussprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 28. September 2019 zum Abschluss kommt, findet am 26. März 2019 (schriftlicher Teil) sowie vom 11. Juni bis 28. Juni 2019 (mündlicher/praktischer Teil) jeweils an einem Tage statt.

Die Anmeldungen sind bis spätestens 26. Februar 2019 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, einzureichen. Die Anmeldungsunterlagen gehen den Ausbildungspraxen Ende Januar zu.

Mit den Anmeldungsunterlagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus bzw. Ersthelfer-Kursus
  • Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz einschl. praktischer Exkursion sowie ein Nachweis der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz in der Praxis (40 Fälle)
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • Ablichtung des letzten Berufsschulzeugnisses

Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist bereits der 8. Februar 2019.
Dem Antrag sind beizufügen:

  • Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
  • Ablichtung des letzten Berufsschulzeugnisses

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die vorzeitige Zulassung nach § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes überdurchschnittliche Leistungen sowohl in der Ausbildungspraxis als auch in der Berufsschule gefordert werden.