In seiner letzten Sitzung am 08. Juli 2022 hat der Bundesrat, parallel zur Änderung des Nachweisgesetzes (siehe Sonder-Newsletter v. 26.07.2022), die Novellierung der seit nahezu 1999 unveränderten GOT verabschiedet.

Die Veröffentlichung erfolgte nunmehr in der Ausgabe Nr. 30 des Bundesgesetzblattes vom 22.08.2022.
Aufgrund des neuen § 12 wird diese Gebührenordnung am

22. November 2022

in Kraft treten.
Wir haben bereits im Kammer-Info 03/2022, welches der August-Ausgabe des DTBl beigefügt war, auf bestimmte, zukünftige Verpflichtungen hingewiesen.
Geplant ist, weitere Informationen und Hinweise zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Holger Lorenz
Geschäftsführer &
Justiziar