Prüfungstermine für Tiermedizinische Fachangestellte – Winter 2025/2026
Zwischenprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte
Die Zwischenprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte findet am 19. November 2025 statt. Anzumelden sind die Auszubildenden, deren Ausbildung bis zum 30. Mai 2024 (einschl.) begonnen hat (3jährige Ausbildung). Bei verkürzter zweijähriger Ausbildung bzw. Umschulung bitten wir, bei der Geschäftsstelle direkt anzufragen (Frau Brandt – Tel. 0511/65511823).
Die Anmeldung ist bis zum 17. Oktober 2025 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, vorzunehmen. Die Einladung zur Zwischenprüfung wird Mitte September 2025 an die Ausbildungspraxen versandt.
Der formlosen Anmeldung sind beizufügen:
- Beurteilung der/ des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
- Bescheinigung über die Nachuntersuchung bei Jugendlichen
Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 06. Oktober 2025. Dem Antrag sind beizufügen:
- Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Abschlussprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte
Die Abschlussprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 30. April 2026 zum Abschluss kommt, findet am 3. Dezember 2025 (schriftlicher Teil) sowie vom 12. Januar bis 25. Januar 2026 (mündlicher/praktischer Teil) jeweils an einem Tage statt.
Die Anmeldungen sind bis spätestens 17. Oktober 2025 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, einzureichen. Die Anmeldungsunterlagen gehen den Ausbildungspraxen Ende September 2025 zu.
Mit den Anmeldungsunterlagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus bzw. Ersthelfer-Kursus
- Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz einschl. praktischer Exkursion sowie ein Nachweis der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz in der Praxis (40 Fälle)
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 06. Oktober 2025.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung. Angabe der Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die vorzeitige Zulassung nach § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes überdurchschnittliche Leistungen sowohl in der Ausbildungspraxis als auch in der Berufsschule gefordert werden.