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Prüfungstermine für Tiermedizinische Fachangestellte – Winter 2026/2027

 

Zwischenprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte

Die Zwischenprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte findet am 24. Novemver 2026 statt. Anzumelden sind die Auszubildenden, deren Ausbildung bis zum 30. Mai 2025 (einschl.) begonnen hat (3jährige Ausbildung). Bei verkürzter zweijähriger Ausbildung bzw. Umschulung bitten wir, bei der Geschäftsstelle direkt anzufragen (Frau Brandt – Tel. 0511/65511823).

Die Anmeldung ist bis zum 16. Oktober 2026 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, vorzunehmen. Die Einladung zur Zwischenprüfung wird Mitte September 2026 an die Ausbildungspraxen versandt.

Der formlosen Anmeldung sind beizufügen:

  • Beurteilung der/ des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
  • Bescheinigung über die Nachuntersuchung bei Jugendlichen

Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 7. Oktober 2026.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses

 

Abschlussprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte

Die Abschlussprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 30. April 2027 zum Abschluss kommt, findet am 1. Dezember 2026 (schriftlicher Teil) sowie vom 16. Januar bis 1. Februar 2027 (mündlicher/praktischer Teil) jeweils an einem Tage statt.

Die Anmeldungen sind bis spätestens 16. Oktober 2026 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, einzureichen. Die Anmeldungsunterlagen gehen den Ausbildungspraxen Ende September 2026 zu.

Mit den Anmeldungsunterlagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bzw. Ersthelfer-Kurs (Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Jahre sein.)
  • Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz einschl. praktischer Exkursion sowie ein Nachweis der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz in der Praxis (40 Fälle)
  • Ausbildungsnachweis
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses

Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 5. Oktober 2026.
Dem Antrag sind beizufügen:

  • Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung. Angabe der Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die vorzeitige Zulassung nach § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes überdurchschnittliche Leistungen sowohl in der Ausbildungspraxis als auch in der Berufsschule gefordert werden (Notendurchschnitt max. 2,5 !)