Approbation / Erlaubnis

Beantragung der Erteilung der Approbation als Tierarzt/Tierärztin

Sie können bei der Tierärztekammer Niedersachsen die Erteilung der Approbation beantragen, wenn sie

  • die tierärztliche Ausbildung in Niedersachsen abgeschlossen haben oder
  • die tierärztliche Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Niedersachsen tierärztlich tätig werden wollen.

Das Antragsformular „Approbation“ ist unterschrieben an

Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover

zu übersenden.

Die Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.

Alternativ können Approbationsanträge montags von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr persönlich in der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen eingereicht werden. Außerhalb dieser Zeit bitten wir um vorherige Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon.

Über den Antrag wird innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen entschieden.

 

Beantragung der Erteilung der Approbation als Tierarzt/Tierärztin bei Ausbildung in einem Drittstaat

Sie können bei der Tierärztekammer Niedersachsen die Erteilung der Approbation beantragen, wenn Sie

  • die tierärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Niedersachsen tierärztlich tätig werden wollen.

Wegen der erheblichen Abweichungen der tierärztlichen Ausbildung in Drittländern kann die Approbation meist nur dann erteilt werden, wenn ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis wird in der Regel durch das Ablegen bestimmter Kenntnisstandprüfungen erbracht.

Das Antragsformular „Approbation“ ist unterschrieben an

Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover

zu übersenden.

Die Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.

Alternativ können Approbationsanträge montags von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr persönlich in der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen eingereicht werden. Außerhalb dieser Zeit bitten wir um vorherige Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon.

Über den Antrag wird innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen entschieden.

 

Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

Sie können bei der Tierärztekammer Niedersachsen die Erlaubnis beantragen, wenn Sie

  • eine tierärztliche Ausbildung nachweisen können, jedoch über keine deutsche Approbation verfügen und in Niedersachsen vorübergehend ohne Approbation tierärztlich tätig werden wollen, insbesondere dann, wenn die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.

Das Antragsformular „Erlaubnis“ ist unterschrieben an

Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover

zu übersenden.

Die Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.

Alternativ können Erlaubnisanträge nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon persönlich in der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen eingereicht werden.

Über den Antrag wird innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen entschieden.

 

Beantragung der Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

Das Antragsformular „Erlaubnisverlängerung“ ist unterschrieben an

Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover

zu übersenden.

Die Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.

Alternativ können Anträge auf Verlängerung der Erlaubnis nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon persönlich in der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen eingereicht werden.

Über den Antrag wird innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen entschieden.

 

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