Die historische Entwicklung der Tierärztekammer Niedersachsen

 

Im heutigen Niedersachsen wurde als der älteste deutsche tierärztliche Verein 1833 in Stade der Tierärztliche Generalverein im Königreich Hannover gegründet. Es handelte sich hierbei um einen relativ losen Zusammenschluss. 1886 wurde in Berlin die Zentralvertretung der Tierärztlichen Vereine in Preußen gegründet. Ihrem Bestreben ist es zu verdanken, dass im April 1911 in Preußen die Errichtung von Tierärztekammern in jeder Provinz angeordnet wurde. Im Lande Braunschweig erfolgte die Kammergründung bereits 1908.

Nachdem im Dritten Reich eine Reichstierärztekammer mit Untergliederungen als gesetzliche Standesvertretung der Tierärzte bestanden hat, erfolgte mit Erlass der britischen Militärregierung im Januar 1946 die Wiedererrichtung einer auf das Gebiet des (Ende des Jahres erst entstehenden) neuen Landes Niedersachsen bezogenen berufsständischen Vertretung, wobei der rechtliche Status zunächst offen geblieben war. Durch das Gesetz über die Standesvertretungen der Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte und Dentisten vom 25. November 1950 wurde in Niedersachsen die Tierärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffen. In der Folgezeit wurde das Kammergesetz mehrfach geändert.

Ein besonders wichtiger Markstein in der Entwicklung der Tierärztekammer Niedersachsen ist die Errichtung eines tierärztlichen Versorgungswerkes im Jahre 1961. Damit verfügt die Tierärztekammer über das älteste Versorgungswerk der Heilberufskammern in Niedersachsen. Dieses Versorgungswerk ist von einer bescheidenen Zusatzversorgung zu Beginn der 60er Jahre in eine Vollversorgung umgewandelt worden, die seit Anfang 1982 verwaltungsmäßig von der Ärzteversorgung Niedersachsen betreut wird.

Die Bremer Tierärzte sind von Anfang an Mitglieder des Versorgungswerkes. Seit 1986 gehören ihm auch die Tierärztinnen und Tierärzte Schleswig-Holsteins an; seit 1997 sind auch die Tierärzte Hamburgs angeschlossen.

Eine weitere wesentliche Änderung hat sich aufgrund der sogenannten Facharztentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1972 dahingehend ergeben, dass die grundlegenden Normen für die Weiterbildung im Kammergesetz selbst zu regeln waren, was mit dem Kammergesetz von 1980 erfolgt und später beibehalten worden ist. Die erste, diese Vorgaben berücksichtigende Weiterbildungsordnung von 1981 wurde Ende 1997 durch eine neue ersetzt, die u.a. das Anforderungsprofil der Wissenschaft und Praxis anpasste und im tierärztlichen Bereich Mustercharakter für gleichartige Regelwerke anderer Kammern haben dürfte.

Im Frühjahr 1994 änderte der Niedersächsische Landtag auf Vorschlag der damaligen Regierungskoalitionsparteien und gegen den Widerstand aller vier Heilberufskammern das Wahlrecht zur Kammerversammlung. An die Stelle des bisherigen reinen Persönlichkeitswahlrechtes trat ein modifiziertes Listenwahlrecht.

Am 8. November 1995 feierte die Kammer unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Ministerpräsidenten ihr 50jähriges Bestehen im Rahmen einer Festveranstaltung in Hannover.

Nach einer Neufassung ohne wesentliche Änderungen im Jahre 2000 erfolgten 2003 wichtige Veränderungen. Diese betrafen vor allem das Versorgungswerk. So erhielt die Tierärzteversorgung die sog. Teilrechtsfähigkeit, d. h. Fähigkeit, im Rechtsverkehr unter ihrem eigenen Namen zu handeln, zu klagen und verklagt zu werden. Das Versorgungswerk wird auch seit dem 1. Jan. 2004 nicht mehr vom Kammervorstand, sondern vom Verwaltungsrat geleitet, dessen Vorsitzender anstelle des Präsidenten das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Im Jahre 2004 wurde den Heilberufskammern auf ihren Wunsch hin durch die Änderung des HKG vom 5. Nov. die Möglichkeit eingeräumt, Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis gemeinsam durch Bildung eines Zweckverbandes zu erledigen.

Durch Verordnung ist der Tierärztekammer zum 1. Jan. 2005 mit der Erteilung, dem Widerruf und dem Entzug von Approbationen für EU-/EWR-Staatsangehörige/Studienabsolventen eine wichtige staatliche Aufgabe vom Land übertragen worden; seit dem 1. Januar 2006 erteilt die Kammer alle Approbationen und ist zudem für die Erteilung von Erlaubnissen für die vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufes in Niedersachsen zuständig.