Aufgaben der Tierärztekammer Niedersachsen

 

 

Es ist Aufgabe der Kammer (§ 9 HKG)

 

  • im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die gemeinsamen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder zu wahren
  • die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen
  • die Qualitätssicherung im Veterinärwesen sowie die berufliche Fortbildung der Kammermitglieder zu fördern, deren Weiterbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu regeln und Zusatzqualifikationen zu bescheinigen
  • auf ein gedeihliches berufliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander hinzuwirken, Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen ihnen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu schlichten und Schlichtungsstellen zur Prüfung von Behandlungsfehlern einzurichten, wobei die Zuständigkeit anderer Stellen unberührt bleibt
  • Fürsorgeeinrichtungen für die Kammermitglieder und deren Familienangehörige zu schaffen
  • für Behörden und Gerichte in allen den Beruf und das Fachgebiet der Kammermitglieder betreffenden Fragen Gutachten zu erstatten oder Sachverständige namhaft zu machen
  • auf eine ausreichende tierärztliche Versorgung der Bevölkerung hinzuwirken
  • den öffentlichen Veterinärdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.