Kammerbeitrag

Für das Jahr 2024 wurden die Kammerbeiträge aufgrund des Beschlusses der Kammerversammlung vom 29.11.2023 wie folgt festgesetzt:

Beitragsgruppe I / 395,- Euro:
Kammerangehörige mit freiberuflicher tierärztlicher Tätigkeit nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren nach erstmaliger Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes

Beitragsgruppe II / 310,- Euro:
Alle nicht den sonstigen Gruppen zuzuordnenden Kammerangehörigen

Beitragsgruppe III / 210,- Euro:
Kammerangehörige mit tierärztlicher Tätigkeit in den ersten zwei vollen Kalenderjahren nach erstmaliger Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes

Beitragsgruppe IV / 100,- Euro
Kammerangehörige, die nicht tierärztlich tätig sind, sowie Doktorandinnen/Doktoranden und Hospitantinnen/Hospitanten an Hochschulen ohne Einkünfte aus tierärztlicher Tätigkeit

Beitragsgruppe V / 100,- Euro
Kammerangehörige, die an eine andere Tierärztekammer den vollen Beitrag der jeweiligen Beitragsgruppe zu entrichten haben

Im Übrigen verweisen wir auf die aktuell gültige Beitragsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen.

Weitere Informationen zur Beitragsanpassung 2024 finden Sie in der Kammer-Info 1/2024, dass den Mitgliedern der Tierärztekammer Niedersachsen mit dem Februar-Heft 2024 des Deutschen Tierärzteblattes zugestellt wird.


Die Kammerversammlung hat am 20. November 2002 eine Änderung dahingehend beschlossen, dass alle Mitglieder verpflichtet sind, den Beitrag mittels Teilnahme am Lastschriftverfahren zu entrichten. Zweck dieser Änderung ist es, den Verwaltungsaufwand bei der Kammer zu reduzieren und einen zeitnahen Beitragseingang zu gewährleisten.

Der Beitrag ist zum 01. März eines jeden Jahres fällig.

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