Fort- und Weiterbildung

Weiterbildung in der Tierärztekammer Niedersachsen

Sie möchten sich zum Fachtierarzt/Fachtierärztin weiterbilden oder eine Zusatzbezeichnung erwerben? Dann sind Sie hier richtig!

Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes weitere Bezeichnungen erwerben. Ziel der Weiterbildung ist es, eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln, die befähigen und berechtigen, neben der Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen als Hinweis auf besondere oder andere zusätzliche Kenntnisse oder Fähigkeiten in einem bestimmten tiermedizinischen Gebiet (Fachtierarzt) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) zu führen. Sie dient auch der Sicherung der Qualität tierärztlicher Berufsausübung. Die entsprechenden Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn die hierfür vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und eine Anerkennung der Bezeichnung durch die Kammer erfolgt ist.

Die Bestimmungen zur Weiterbildung sind in der

  1. Weiterbildungsordnung für die Tierärztinnen und Tierärzte in Niedersachsen und
  2. den zugehörigen Anlagen inklusive der Leistungskataloge, Fallberichte und speziellen Anforderungen enthalten.

Achtung: Da sich die Anforderungen an die Weiterbildung im steten Wandel befinden, orientieren Sie sich bitte bei der Auswahl der Information und Unterlagen in den entsprechenden Zeitraum der Weiterbildungsordnung ein, die zum Beginn, also der Anzeige Ihrer Weiterbildung Gültigkeit hatte:

Weiterbildungsordnung plus Anlagen

Beginn zwischen dem

02. August 2019
und
1. Januar 2020

Weiterbildungsordnung plus Anlagen

Beginn zwischen dem

02. Januar 2020
und
01. August 2020

Weiterbildungsordnung plus Anlagen

Beginn zwischen dem

02. August 2020
und
01. Januar 2024

Weiterbildungsordnung plus Anlagen

Beginn ab dem


02. Januar 2024

Sollten Sie Ihre Weiterbildung vor dem 02. August 2019 begonnen bzw. angezeigt haben, gelten für Sie ggf. andere Anforderungen. Die früheren Weiterbildungsordnungen und dazugehörigen Anlagen können bei der Tierärztekammer Niedersachsen angefordert werden. Bitte nehmen Sie hierfür mit der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen Kontakt auf. Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

Frau Burmester
(Mitglieder Nachnamen A – K):
burmester@nulltknds.de Tel: 0511 – 655 118 40

Frau Augstein
(Mitglieder Nachnamen L – Z):
augstein@nulltknds.de, Tel: 0511 – 655 118 41