Prüfungstermine für Tiermedizinische Fachangestellte – Sommer 2026
Zwischenprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte
Die Zwischenprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte findet am 11. März 2026 statt. Anzumelden sind die Auszubildenden, deren Ausbildung bis zum 30. September 2024 (einschl.) begonnen hat (3jährige Ausbildung). Bei verkürzter zweijähriger Ausbildung bzw. Umschulung bitten wir, bei der Geschäftsstelle direkt anzufragen (Frau Brandt – Tel. 0511/65511823).
Die Anmeldung ist bis zum 06. Februar 2026 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, vorzunehmen. Die Einladung zur Zwischenprüfung wird Anfang Januar 2026 an die Ausbildungspraxen versandt.
Der formlosen Anmeldung sind beizufügen:
- Beurteilung der/ des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
- Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
- Bescheinigung über die Nachuntersuchung bei Jugendlichen
Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 30. Januar 2026.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung
- Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Abschlussprüfungstermine Tiermedizinische Fachangestellte
Die Abschlussprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 30. September 2026 zum Abschluss kommt, findet am 10. April 2025 (schriftlicher Teil) sowie vom 30. Mai bis 28. Juni 2026 (mündlicher/praktischer Teil) jeweils an einem Tage statt.
Die Anmeldungen sind bis spätestens 06. Februar 2026 bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover, einzureichen. Die Anmeldungsunterlagen gehen den Ausbildungspraxen Anfang Januar 2026 zu.
Mit den Anmeldungsunterlagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bzw. Ersthelfer-Kurs
- Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz einschl. praktischer Exkursion sowie ein Nachweis der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz in der Praxis (40 Fälle)
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Das Ende der Anmeldefrist für Auszubildende, die einen formlosen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, ist der 30. Januar 2026.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Beurteilung der/des Ausbildenden über die Kenntnisse und Fertigkeiten der/des Auszubildenden sowie ihr/sein Verhalten während der Ausbildung. Angabe der Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule
- Kkopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die vorzeitige Zulassung nach § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes überdurchschnittliche Leistungen sowohl in der Ausbildungspraxis als auch in der Berufsschule gefordert werden (Notendurchschnitt max. 2,5 !).