Fortbildungspflicht

Fortbildungspflicht – Ihre Tierärztekammer informiert:

Der Fortbildungspflicht nach § 7 Berufsordnung unterliegen alle den Beruf ausübende Tierärztinnen und Tierärzte. Sie sind verpflichtet, sich fortzubilden und sich über die für ihre Berufsausübung geltenden maßgeblichen Rechtsvorschriften sowie die Vorschriften des Berufsstandes zu unterrichten.
 
 
Im Jahr 2025 wird die Überprüfung der Fortbildungsnachweise der vergangenen beiden Jahre hauptsächlich bei einem Teil der tierärztlich tätigen Tierärztinnen und Tierärzten ohne FTA/ZB-Bezeichnung stattfinden. Die zu Überprüfenden werden schriftlich von der Tierärztekammer aufgefordert und haben insgesamt 40 Fortbildungsstunden aus den Jahren 2023/2024 einzureichen.
 
Anrechenbar sind Fortbildungsveranstaltungen, die von einer deutschen Tierärztekammer oder der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) anerkannt sind. E-Learning/Online-Fortbildungen können zu 100 % anerkannt werden. Betriebswirtschaftliche Fortbildungen können mit einem Anteil von maximal 25 % der Gesamtstundenzahl anerkannt werden.
 
Im Falle des Nicht-Erfüllens können fehlende Fortbildungsstunden noch im laufenden Kalenderjahr nachgeholt werden. Jedoch wird hierbei automatisch der Nachweis von 20 Stunden für das Jahr 2025 erforderlich.
 
Wir bitten Sie aus verwaltungstechnischen Gründen davon abzusehen, unaufgefordert Fortbildungsnachweise einzusenden. 
 
Ihre Abteilung für Fort- und Weiterbildung
Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen

1. Tierärztliche Fortbildungspflicht in Niedersachsen

Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen hat im Juni 2009 eine Änderung der Berufsordnung beschlossen, durch die diese Empfehlungen im Wesentlichen in niedersächsisches Kammerrecht übernommen worden sind. Die Veröffentlichung der entsprechenden Änderungen der Berufsordnung ist im DTBl. 8/2009 S. 1110 erfolgt und trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Seither besteht für tierärztlich tätige Tierärztinnen und Tierärzte folgende Fortbildungspflicht:

Falls Sie mehrere Bezeichnungen führen und sich unsicher sind, welche Anforderungen für Sie zutreffen, finden Sie hier einige Rechenbeispiele.

 

2. Erläuterungen zur Umsetzung der tierärztlichen Fortbildungspflicht in Niedersachsen

Finden Sie hier Antworten zu Fragen rund um die Fortbildungspflicht:

  • Wie ist die Fortbildungspflicht in der Berufsordnung geregelt?
  • FAQ bestimmter Berufsgruppen
  • Welche Veranstaltungen sind als tierärztliche Fortbildung anerkannt?
  • Wann und wie reiche ich Fortbildungsnachweise ein?
  • Welche Fristen gibt es?

 

3. Spezielle Fortbildungspflichten

Besondere Voraussetzungen und Fortbildungsverpflichtungen bestehen bei folgenden tierärztlichen Tätigkeitsfeldern: