Fachtierarzt für Fische

Tierärztekammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Anlage 2 (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)

 

Fachtierarzt für Fische

I. Aufgabenbereich:
Das Gebiet umfasst

1.Beratung und Betreuung von Nutzfisch- und/oder Zierfischbeständen (Aquakultur)
2.Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten, Erstellung von Behandlungsplänen
3.Beratung bei Fischsterben
4.Tierschutz bei Fischen

II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

A. Tätigkeit in fachspezifischen Instituten der tierärztlichen Bildungsstätten oder zugelassenen gleichwertigen Einrichtungen
B.Auf Antrag kann eine Tätigkeit in zugelassenen Instituten für Mikrobiologie, Parasitologie, Pathologie, Lebensmittel oder vergleichbare Gebiete bis zu 1 Jahr von der Tierärztekammer anerkannt werden.


IV. Wissensstoff:

  • Fischkunde, insbesondere Anatomie, Physiologie, Ernährung
  • Aquatische Umwelt, insbesondere Teichwirtschaft (Aquakultur)
  • Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, Wasseranalytik
  • Diagnose von Fischkrankheiten
  • Prophylaxe und Therapie einschließlich Management
  • Tierschutz
  • Tierversuche mit Fischen zurück zur Übersicht