Fachtierarzt für Fleischhygiene
Anlage 28 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 28)
Fachtierarzt für Fleischhygiene
I. Aufgabenbereich:
Leitung, Beratung und Begutachtung bei der:
1. | Überwachung der Schlachttiere im Erzeugerbetrieb, beim Transport zum Schlachtort, bei der Zuführung zur Schlachtstätte, bei der Schlachtung und der Untersuchung beim Fleischgewinnungsprozess, |
2. | Hygienekontrolle beim Schlachten von Tieren, Zerlegen, Kühlen, Gefrieren, Be- und Verarbeiten, Vermarkten und Befördern von Fleisch oder Geflügelfleisch, |
3. | Einrichtung und Organisation der Fleischgewinnungsanlagen, Kühl- und Gefriereinrichtungen, Zerlegungsbetriebe, Fleischmärkte, Fleischuntersuchungsämter und deren Nebeneinrichtungen |
II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. | Tätigkeit auf dem Gebiet der Fleischhygiene in zugelassenen Einrichtungen |
B. | Auf Antrag können wissenschaftliche Tätigkeiten in einem biologischen oder medizinischen Grundlagenfach bis zu 1 Jahr von der Tierärztekammer anerkannt werden. |
IV. Wissensstoff:
- Technologie und Betriebsablauf in allen Stufen der Fleischgewinnung und der Fleischbe- und -verarbeitung auch im Hinblick auf Bau und Betrieb der entsprechenden Anlagen
- Bewertung betrieblicher Eigenkontrollsysteme unter Berücksichtigung von HACCP
- Sensorische, mikroskopische, serologische, physikalische und chemische Untersuchungsgänge für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich aller Rückstandsbestimmungen
- Klinische Einzeltier- und Bestandsdiagnostik
- Tierschutzrecht im Erzeugerbetrieb, während des Transports und im Schlachtbetrieb
- Eingehende Kenntnisse aller wichtigen Infektionskrankheiten der Schlachttiere unter besonderer Berücksichtigung der Zoonosen
- Epidemiologie der Zoonosen
- Biometrische und statistische Modelle (Monitoring-Programme)
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften