Fachtierarzt für Fleischhygiene

Anlage 28 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 28)

Fachtierarzt für Fleischhygiene

I. Aufgabenbereich:

Leitung, Beratung und Begutachtung bei der:

1.Überwachung der Schlachttiere im Erzeugerbetrieb, beim Transport zum Schlachtort, bei der Zuführung zur Schlachtstätte, bei der Schlachtung und der Untersuchung beim Fleischgewinnungsprozess,
2.Hygienekontrolle beim Schlachten von Tieren, Zerlegen, Kühlen, Gefrieren, Be- und Verarbeiten, Vermarkten und Befördern von Fleisch oder Geflügelfleisch,
3.Einrichtung und Organisation der Fleischgewinnungsanlagen, Kühl- und Gefriereinrichtungen, Zerlegungsbetriebe, Fleischmärkte, Fleischuntersuchungsämter und deren Nebeneinrichtungen

 

II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

A.Tätigkeit auf dem Gebiet der Fleischhygiene in zugelassenen Einrichtungen
B.Auf Antrag können wissenschaftliche Tätigkeiten in einem biologischen oder medizinischen Grundlagenfach bis zu 1 Jahr von der Tierärztekammer anerkannt werden.

 

IV. Wissensstoff:

  • Technologie und Betriebsablauf in allen Stufen der Fleischgewinnung und der Fleischbe- und -verarbeitung auch im Hinblick auf Bau und Betrieb der entsprechenden Anlagen
  • Bewertung betrieblicher Eigenkontrollsysteme unter Berücksichtigung von HACCP
  • Sensorische, mikroskopische, serologische, physikalische und chemische Untersuchungsgänge für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich aller Rückstandsbestimmungen
  • Klinische Einzeltier- und Bestandsdiagnostik
  • Tierschutzrecht im Erzeugerbetrieb, während des Transports und im Schlachtbetrieb
  • Eingehende Kenntnisse aller wichtigen Infektionskrankheiten der Schlachttiere unter besonderer Berücksichtigung der Zoonosen
  • Epidemiologie der Zoonosen
  • Biometrische und statistische Modelle (Monitoring-Programme)
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften