Fachtierarzt für Geflügel
Tierärztekammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 3)
Fachtierarzt für Geflügel
I. Aufgabenbereich:
Das Gebiet umfaßt die präventive und kurative Betreuung von Geflügel einschließlich Wild- und Ziervögel. Geflügel beinhaltet die gesamte Klasse Aves.
II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. | |
1. | Tätigkeit in fachspezifischen Instituten oder Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten, zugelassenen Geflügelgesundheitsdiensten, anderen zugelassenen Instituten oder zugelassenen Vogelkliniken mit Außendienst oder anderen zugelassenen Einrichtungen. 4 Jahre |
2. | Tätigkeit in zugelassenen tierärztlichen Praxen höchstens 3 1/2 Jahre |
B. | Auf Antrag kann eine Tätigkeit in der zugelassenen tierärztlichen Praxis eines Fachtierarztes für Kleintiere oder Wildtiere von der Tierärztekammer bis zu einem halben Jahr anerkannt werden. |
IV. Wissensstoff:
- Taxonomie, natürliche geographische Verbreitung und Klima (natürliche Lebensbedingungen)
- Anatomie, Physiologie und Ernährung einschließlich Futtermittelkunde
- Umweltbedürfnisse, Ethologie, Haltung, Betriebsmanagement
- Brut, Zucht
- Geflügelkrankheiten einschließlich Zoonosen
- Klinische und Laboratoriumsdiagnostik einschließlich Röntgendiagnostik
- Hygiene, Prophylaxe und Therapie
- Chirurgie
- Schlachthygiene
- Gutachterwesen
- Tierschutz