Fachtierarzt für Pathologie

Anlage 10 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 10)

Fachtierarzt für Pathologie


I. Aufgabenbereich:

Das Gebiet umfaßt das Erkennen und Interpretieren pathologischer Prozesse in Tierkörpern und -geweben von Haus-,Heim-, Wild- und Zootieren sowie Versuchstieren, die Definition krank-hafter Veränderungen und deren Interpretation im Hinblick auf deren Ursachen und Ent-stehungsweisen sowie die Durchführung und morphologische Auswertung tierexperimen-teller Untersuchungen.


II. Weiterbildungszeit:
5 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

A.
1.Tätigkeit in Instituten für Pathologie der tierärztlichen Bildungsstätten
mindestens 3 Jahre
2.Tätigkeit in zugelassenen Abteilungen für Pathologie der Veterinäruntersuchungsämter, Tiergesundheitsämter, Industrie, Bundesforschungsanstalten, sonstigen Forschungseinrichtungen oder der Universitäts-Institute der Humanpathologie
höchstens 2 Jahre
3.Tätigkeit in zugelassenen Instituten für Mikrobiologie, Parasitologie, Tropenveterinärmedizin, Pharmakologie, Physiologie, Tierärztliche Lebensmittelkunde, Geflügelkunde, Schlachthofkunde, Anatomie, Biochemie, Hämatologie und klinische Pathologie
höchstens 1 Jahr
B.Auf Antrag kann die Ausbildung des European College of Veterinarian Pathology von der Tierärztekammer anerkannt werden.


IV. Wissensstoff:

  • Umfassende Kenntnisse zur Obduktionstätigkeit bei sämtlichen unter I. genannten Tiergruppen mit Beherrschung der pathologisch-anatomischen Diagnostik und der verschiedenen Sektionstechniken, Kenntnisse des Obduktionsinstrumentariums, Vorbereitung von Obduktionen, Tierkörperbeseitigung, Infektionsvorbeugung, Notwendigkeit und Möglichkeiten der Aufbewahrung für ergänzende weiterführende Untersuchungen (histologische, immunpathologische, elektronenmikroskopische, molekularbiologische, mikrobiologische, virologische, parasitologische, chemische und toxikologische) und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsfragen und Verwaltungsvorschriften
  • Umfassende Kenntnisse zur mikroskopischen Diagnostik mit Herrichtung und diagnostischer Auswertung von bioptischen und asservierten Präparaten sowie Ausstrichpräparaten mit zahlenmäßig belegten Angaben; umfassende Kenntnisse in der mikroskopisch-anatomischen Technik einschließlich Apparatekunde und der für die Diagnostik notwendigen speziellen Methoden
  • Erstellung von Gutachten auf der Grundlage pathomorphologischer Befunderhebungen
  • Durchführung von Tierversuchen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen