Teilgebiet Innere Medizin

Anlage 11.2 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 11.2)

Teilgebiet Innere Medizin

I. Aufgabenbereich:

Das Teilgebiet umfaßt die schwerpunktmäßige Tätigkeit im Sektor Innere Medizin beim Pferd.


II. Weiterbildungszeit:
3 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

A.
1.Tätigkeit in Kliniken für Pferde der Tierärztlichen Bildungsstätten oder anderen zugelassenen Tierärztlichen Kliniken 3 Jahre
2.Tätigkeit in zugelassenen tierärztlichen Praxen höchstens 1 ½ Jahre


IV. Wissensstoff:

Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:

1. Diagnostik und Therapie Innerer Erkrankungen

  • Eingehende klinische Organdiagnostik (Herz und Gefäße, Atmungs-, Verdauungsund Harnorgane sowie endokrine Organe)
  • Spezielle diagnostische Verfahren; Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Untersuchungsmethoden: Röntgen, Endoskopie, EKG, Abdominozentese, Thorakozentese, Sonographie
  • Laboruntersuchungen und Interpretation von Befunden
  • Therapie des Intensivpflegepatienten
  • Leistungsphysiologische Untersuchungen einschließlich Laktatbestimmung und Blutgasanalyse
  • Mitwirkung bei Kaufuntersuchungen
  • Untersuchung auf Gewährsmängel
  • Erstellung von Gutachten und Bescheinigungen

2. Kolikdiagnostik und prognostische Beurteilung

  • Indikation zur Klinikeinweisung
  • Indikation zur Laparotomie
  • Zäkozentese

3. Diagnostik, Therapie und Prophylaxe von Infektionskrankheiten und Parasitosen

4. Diagnostik und Therapie von Hautkrankheiten

5. Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Nervensystems

6. Entnahme und Untersuchung von Gewebeproben und Körperflüssigkeiten

7. Diätetik