Teilgebiet Orthopädie
Anlage 11.3 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 11.3)
Teilgebiet Orthopädie
I. Aufgabenbereich:
Das Teilgebiet umfaßt die schwerpunktmäßige orthopädische Versorgung von Pferden.
II. Weiterbildungszeit: 3 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
| A. | |
| 1. | Tätigkeit in Kliniken für Pferde der Tierärztlichen Bildungsstätten oder anderen zugelassenen Tierärztlichen Kliniken 3 Jahre |
| 2. | Tätigkeit in zugelassenen tierärztlichen Praxen höchstens 1 ½ Jahre |
IV. Wissensstoff:
Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:
| 1. | Eingehende Lahmheitsdiagnostik und prognostische Beurteilung einschließlich Röntgen, Sonographie und anderer bildgebender Verfahren |
| 2. | Diagnostik und Therapie von Hufkrankheiten |
| 3. | Hufbeschlag und Beschlagsbeurteilung |
| 4. | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Gelenke, Sehnen, Sehnenscheiden und Schleimbeutel |
| 5. | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des übrigen Stützapparats (Wirbelsäule, Gliedmaßen) |
| 6. | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Skelettmuskulatur |
| 7. | Orthopädische Erkrankungen beim Fohlen |
| 8. | Anlegen von Verbänden und Schienen |