Fachtierarzt für Tierhygiene
Anlage 19 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 19)
Fachtierarzt für Tierhygiene
I. Aufgabenbereich:
Das Gebiet befaßt sich mit der Schaffung optimaler Umwelt- und Haltungsbedingungen für Tiere in menschlicher Obhut.
II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre
II. Weiterbildungsgang:
Tätigkeit in Instituten für Tierhygiene der tierärztlichen Bildungsstätten, in zugelassenen Tiergesundheitsämtern oder anderen zugelassenen Einrichtungen (4 Jahre)
IV. Wissensstoff:
- Futterbeurteilung, -gewinnung, -lagerung, -umstellung,
- Fütterungstechnologie,
- Bodeneinfluß
- Wasserbeurteilung, -gewinnung, -versorgung,
- Tränken,
- Wasserschadstoffe
- Frischluftbeurteilung,
- Fremd- und Schadstoffe in der Luft
- Beurteilung von Licht, Schall, anderen Wellenerscheinungen, Lichtbedarf, Beleuchtung
- Stalluftbeurteilung, Stallklima, Bioklimatologie, Stallüftung (Prüfung, Berechnung, Systeme, Luftführung, Regulierung), Stalluft als Emission
- Beurteilung des Stallbaus, Baustoffe, Bauteile, Baugrund, Lage und Abmessung des Stallraums, Wärmehaushalt
- Aufstallungssysteme, Stalleinrichtung, ethologische und Tierschutz-Gesichtspunkte bei der Umweltgestaltung, Tier als Indikator für Umweltfehler, Pflege der Tiere, Vorbeuge und Bekämpfung von Untugenden der Tiere
- Entmistungstechniken, Fäkalienbehandlung, -lagerung und -ausbringung, hygienische Gefahren und Schutzmaßnahmen, Schutz der Stallumgebung
- Abwassertechnik, Abwasserverregnung und Schlammverwertung, Abwasser als Vektor für Schadstoffe und Krankheitserreger
- Reinigung, Desinfektion und Entwesung in der Tierhaltung, Desinfektions- und Reinigungsmittel und -geräte
- Weide- und Auslauftechnik, Weidehygiene, Ökologie der Weide