Fachtierarzt für Tierverhalten

Anlage 21 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 21)

Fachtierarzt für Tierverhalten


I. Aufgabenbereich:

Das Gebiet umfaßt die präventive und kurative Betreuung von Tieren und Tierbeständen unter ethologischen Aspekten, die verhaltensgerechte Gestaltung von Tierhaltungssystemen, die Beratung und Therapie im Rahmen von Verhaltensstörungen in der tierärztlichen Praxis bei Haustieren und in menschlicher Obhut befindlichen Wildtieren.

II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

  • Tätigkeit in Instituten und Einrichtungen der tierärztlichen Bildungsstätten für Tierhaltung, Tierschutz, Ethologie oder Verhaltenskunde, zugelassenen Zoologisch- Ethologischen oder sonstigen Instituten (mindestens 2 Jahre)
  • zugelassenen tierärztlichen Praxen, die sich überwiegend mit Fragen der Tierhaltung oder der Wildtierbiologie befassen (höchstens 1 Jahr)


IV. Wissensstoff:

  • Grundlagen der Ethologie einschließlich Tierpsychologie
  • Angewandte Ethologie
  • Ökologie
  • Vergleichende Anatomie und Physiologie
  • Hygiene
  • Zuchthygiene und Verhaltensgenetik
  • Tierhaltung einschließlich Technologie und Management
  • Stallbau
  • Tierschutz
  • Zoo- und Wildbiologie