Anlage 23 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 23)
Fachtierarzt für Versuchstierkunde
I. Aufgabenbereich
Das Gebiet umfasst:
1. Tiermedizinische Leitung, Überwachung und/oder Planung von Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden
2. Überwachung der Haltung und Betreuung von Tieren vor, während und nach einem Tierversuch einschließlich spezieller Konditionierung
3. Zucht von Versuchstieren
4. Überwachung und Durchführung von Tierversuchen
5. Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung von mit Tierversuchen befassten Personen,
6. Tätigkeiten als Tierschutzbeauftragter
II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A.
- Tätigkeit in zugelassenen Forschungseinrichtungen im universitären und industriellen Umfeld mit selbstständiger Versuchstierhaltung, die mindestens drei der allgemein üblichen Versuchstierarten, mindestens eine Nagerspezies und eine Nichtnagerspezies, halten oder züchten
4 Jahre
- Tätigkeit in zugelassenen Einrichtungen, die Tierversuche durchführen oder über Versuchstierhaltungen verfügen
- Anrechenbar ist:
a) die Weiterbildungszeit zum Fachtierarzt für Tierschutzkunde, zum Fachtierarzt für Kleintiere, zum Fachtierarzt für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, zum Fachtierarzt für Pharmakologie und Toxikologie
höchstens 1 Jahr
b) die Weiterbildungszeit zum Fachtierarzt für Anatomie, zum Fachtierarzt für Physiologie, zum Fachtierarzt für Pathologie, zum Fachtierarzt für Mikrobiologie, zum Fachtierarzt für Parasitologie
höchstens 9 Monate
c) Tierärzte mit den Teilgebietsbezeichnungen Toxikopathologie oder Chirurgie sowie anerkannte Weiterbildungszeiten in dem Gebiet Molekulargenetik und Gentechnologie
höchstens ½ Jahr
Die Gesamtanrechnungszeit darf 2 Jahre nicht überschreiten.
B. Zusätzlich zu den Nachweisen nach § 6 Abs. 8 und 9:
Teilnahme an einem Kurs für Versuchstierkunde in der Kategorie C nach FELASA-Empfehlungen
C. Vorlage eines Leistungskataloges in Form tabellarischer Fallprotokolle der vom Weiterzubildenden durchgeführten und vom Weiterbildungsermächtigten bestätigten Untersuchungen und Verrichtungen gemäß IV. B.. Auf Antrag können einzelne Verrichtungen durch vergleichbare Leistungen ersetzt werden.
IV. Wissensstoff:
A. Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:
- Biologische Grundlagen zur Zucht, Haltung und Pflege der wichtigsten Versuchstierarten
– Anatomie, Physiologie und Immunologie
– Ernährung und Verhalten, tiergerechter Umgang
– Fortpflanzung, Zucht und Genetik
–
- Betreiben und Überwachen von Versuchstiereinrichtungen
– Bau, Ausstattung, Betrieb und Organisation von Einrichtungen zur Zucht und Haltung von Versuchstieren
– Zuchtsysteme in der Labortierzucht einschließlich Dokumentation und Nomenklaturvorgaben
– Unterbringung und innerbetrieblicher Transport von Versuchstieren
– Hygiene und Kontrolle des Gesundheitsstatus in Versuchstierhaltungen (Mikrobiologie, Virologie, Parasitologie, Toxikologie); Hygienemanagement
– Klinische, labormedizinische und pathologisch-anatomische Diagnostik sowie Therapie und Prophylaxe von üblichen Krankheiten der wichtigsten Versuchstierspezies
– Standardisierungsvorgaben und Qualitätsmanagement
– Rechtsgrundlagen und Prinzipien der Guten Laborpraxis (GLP)
–
- Umgang mit Versuchstieren und tierexperimentelle Techniken
– Handling der wichtigsten Versuchstierarten
– Kennzeichnungsmethoden
– Applikationstechniken
– Probenentnahmetechniken
– Versuchstierkundlich relevante chirurgische Techniken, Organentnahmetechniken, Pathologie, Sektion
– Immobilisation, Schmerzausschaltung, Anästhesie und Euthanasie
– Gewinnung und Haltung transgener Versuchstiere mit Berücksichtigung der verschiedenen gentechnischen Sicherheitsstufen
– Biotechnologische Methoden: Superovulation, Oozytengewinnung, Embryotransfer, Erzeugung scheinträchtiger Ammen
–
- Versuchstierzucht
– Zuchtführung mit Dokumentation und Kennzeichnung
– Erstellung von Zuchtplänen für Stamm- und Produktionszuchten (In- und Auszucht)
– Pläne für rekombinante, koisogene oder kongene Stämme
– Terminierte Verpaarung und Trächtigkeitsdiagnostik und Biopsien für gentechnische Diagnostik
–
- Planung und Auswertung von Tierversuchsvorhaben.
– Verfassen von Tierversuchsanträgen und -anzeigen
– Biometrische Planung und Auswertung von Tierversuchen
– Kenntnisse zu wichtigen Tiermodellen in der biomedizinischen Forschung
– Einschätzung des Schweregrades der Belastung im Tierversuch (Leidensbegrenzung und -verhütung)
– Tierschutzethik
– Alternativen zum Tierversuch, Ersatz- und Ergänzungsmethoden
- Einschlägige nationale und europäische Rechtsvorschriften (in den Bereichen Tierschutz und Tierhaltung, Tiertransport, Gentechnik, Tierseuchen, Strahlenschutz, toxikologische Risikobewertung von Chemikalien und biologische Sicherheit)
B. Leistungskatalog
Die Techniken zu den Katalog-Nummern 1 bis 9 müssen mit Abschluss der Weiterbildungszeit sicher beherrscht werden. Die Weiterbildungsermächtigten bestätigen die Erfüllung der einzelnen Katalogpositionen durch Unterschrift.
1 | Blutentnahmen |
Vena jugularis |
Ohrvene |
Ohrarterie |
Vena saphena |
Vena cephalica antebrachii |
Vena cava cranialis/V. brachiocephalica |
Schwanzvene |
Herzpunktion (in Narkose) |
Retrobulbärer Venenplexus (in Narkose) |
Vena facialis |
Sublingual |
2 | Applikationen |
Oral |
Subkutan |
Intramuskulär |
Intravenös |
Intraperitoneal |
3 | Kennzeichnungstechniken |
Farbmarkierung |
Tätowierung |
Ohrlochung, Ohrkerbung |
Ohrmarken |
Transponderapplikation |
4 | Sektionen und Präparationen |
Sektionen und Probenentnahmen für die Hygieneuntersuchung gemäß FELASA-Empfeh-lungen |
Sektionen zur Krankheitsdiagnostik |
5 | Operationen/tierexperimentelle Techniken |
Kastration/Sterilisation männlicher Tiere |
Ovar- und Hysterektomie |
Tumor/Zellimplantation |
Implantationen technischer Geräte (Sender/ Pumpen) |
Legen zentralnervöser Zugänge |
6 | Analgesie, verschiedene Applikationsformen, nicht-opioide und opioide Analgetika |
7 | Anästhesie/Sedation |
Injektionsnarkosen |
Inhalationsnarkosen |
Intubation |
Lokalanästhesie |
8 | Tierschutzgerechtes Töten von Versuchstieren |
Inhalation |
Injektion |
Dekapitation |
Zervikale Dislokation |
9 | Tierversuchsanträge |
Fachliche Begleitung von mindestens 10 Tierversuchsvorhaben |