Fachtierarzt für Wildtiere
Anlage 24 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 24)
Fachtierarzt für Wildtiere
I. Aufgabenbereich:
Das Gebiet umfaßt den Schutz, die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von Wildtieren in menschlicher Obhut und in freier Wildbahn einschließlich ihrer Zucht und der Erforschung ihrer natürlichen Lebensgrundlagen und der sie bedrohenden Krankheiten.
II. Weiterbildungszeit: 4 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. | |
1. | Tätigkeit in fachspezifischen Instituten der tierärztlichen Bildungsstätten, in anderen fachspezifischen universitären Einrichtungen, in wissenschaftlich geleiteten und zugelassenen Zoologischen Gärten, Tierparks, Wildgehegen oder Nationalparks 4 Jahre |
2. | Tätigkeit in zugelassenen Forschungsstätten mit Wildtierhaltung höchstens 2 Jahre |
3. | Tätigkeit in zugelassenen tierärztlichen Praxen oder Tierärztlichen Kliniken höchstens 2 Jahre |
4. | Tätigkeit in Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten höchstens 1 Jahr |
IV. Wissensstoff:
- Kenntnisse auf allen Gebieten der klinischen Veterinärmedizin hinsichtlich relevanter Fragestellungen bei Zoo- und Wildtieren einschließlich Prophylaxe und Therapie von Wildtierkrankheiten
- Kenntnisse zur medikamentellen Ruhigstellung von Wildtieren einschließlich gebräuchlicher Distanzinjektionsverfahren und -waffen sowie der waffenrechtlichen Bestimmungen
- Wildtierfang, Wildtiertransport, Unfallverhütungsmaßnahmen
- Zoologische und ethologische Grundkenntnisse
- Kenntnisse zur Ökologie, zum Natur-, Umwelt- und Artenschutz