Teilgebiet Einheimisches Wild
Anlage 24.1 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 24.1)
Teilgebiet Einheimisches Wild
I. Aufgabenbereich:
Das Gebiet umfaßt:
- Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von einheimischen Wildtieren in menschlicher Obhut und in freier Wildbahn
- Erforschung von Wildkrankheiten
- Vergleichend anatomische, physiologische und genetische Grundlagenforschung insbesondere im Hinblick auf Zucht und Erhaltung von Wildtieren
- Erforschung der gegenseitigen Beeinflussung von Wildtieren sowohl in Gehegen als auch in ihren spezifischen Lebensräumen (Epidemiologie) einschließlich der Lebensraumerforschung (Ökosystemforschung)
- Planung und Durchführung von Projekten des Wildtiermanagements einschließlich der Jagd sowie des Natur-, Arten und Umweltschutzes
II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. | |
1. | Tätigkeit in fachspezifischen Instituten der tierärztlichen Bildungsstätten sowie anderer fachspezifischer universitärer Einrichtungen 2 Jahre |
2. | Tätigkeit in wissenschaftlich geleiteten und zugelassenen Wildparks und Wildgehegen, in denen überwiegend einheimische Wildtierspezies gehalten werden oder in mitteleuropäischen Nationalparks 2 Jahre |
IV. Wissensstoff:
Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:
- Erkrankungen des einheimischen Wildes einschließlich Therapie und Prophylaxe
- Allgemeine und spezielle Hygienemaßnahmen in einheimischen Wildtierhaltungen
- Ernährungsphysiologie und Fütterung des einheimischen Wildes
- Haltung, Zucht und Aufzucht von einheimischen Wildtierspezies
- Wildtiermanagement
- Betriebliches Management von Wildgehegen, Wildparks und Nationalparks
- Fleischhygiene einschließlich Gewinnung, Behandlung und Verwertung von Wildfleisch
- Ökologie und Biotoppflege im mitteleuropäischen Raum