Teilgebiet Zootiere

Anlage 24.2 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 24.2)

Teilgebiet Zootiere

I. Aufgabenbereich:

Das Gebiet umfaßt:

1.Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der in Zoologischen Gärten und Tierparks gehaltenen Zootiere
2.Erforschung von Zootierkrankheiten
3.Förderung der Zucht und Haltung von Zootieren
4.Unterstützung von Arterhaltungs- und Auswilderungsprogrammen


II. Weiterbildungszeit:
2 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

Tätigkeit in wissenschaftlich geleiteten und zugelassenen Zoologischen Gärten oder Tierparks, in denen überwiegend exotische Tierspezies gehalten werden


IV. Wissensstoff:

Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:

  • Erkrankungen der gängigen Zootiere (nonhumane Primaten, Klein- und Großraubtiere, Meeressäuger, Elefanten, Einhufer, Paarhufer, Beuteltiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische) einschließlich Therapie und Prophylaxe mit besonderer Berücksichtigung der Infektionskrankheiten und deren Epidemiologie
  • Haltungsbedingte Schäden bei Zootieren und ihre Prophylaxe einschließlich chirurgischer Maßnahmen
  • Gynäkologische und geburtshilfliche Behandlungen und Eingriffe bei Zootieren
  • Haltung, Ernährung und Fütterung von Zootieren
  • Reproduktion und Aufzucht von Zootieren einschließlich Arterhaltungs- und Auswilderungsprogrammen
  • Biologische Kenntnisse (Anatomie, Physiologie, Ethologie) der gängigen Zootierspezies
  • Grundkenntnisse der Tropenveterinärmedizin