Fort- und Weiterbildung

Beginn der Weiterbildung zwischen dem

02. Januar 2019 und 01. August 2019

1. Weiterbildungsordnung

Sie haben Ihre Weiterbildung zwischen dem 02. Januar 2019 und dem 01. August 2019 begonnen? Dann gilt für Sie als Grundlage die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen in folgender Fassung:

  • Weiterbildungsordnung vom 02. Dezember 1997 (PDF), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. November 2018 (DTBl. 1/2019, S. 72 f.)
  • Bitte lesen und beachten Sie insbesondere § 6 WBO zu Art, Inhalt, Dauer und zeitlicher Ablauf Ihrer Weiterbildung!

2. Anzeige der Weiterbildung

Der Beginn der Weiterbildung ist der Tierärztekammer Niedersachsen schriftlich anzuzeigen. Gerne können Sie hierfür folgendes Formular nutzen:

3. Ausnahmeregelungen

Sie leisten Ihre Weiterbildung (teilweise) aus eigener Praxis und nicht ausschließlich in einer Weiterbildungsstätte? Dann gilt für Sie neben der Weiterbildungsordnung eine der folgenden Ausnahmeregelungen nach § 14 Abs. 2 Weiterbildungsordnung:

4. Spezielle Anlagen zu Fachtierärzten und Zusatzbezeichnungen

Auf Grundlage der Weiterbildungsordnung (s.oben) und der daraus hervorgehenden Anforderungen finden Sie nachstehend die Anlagen zu den einzelnen Gebieten und Bereichen mit speziellen Anforderungen an Ihre Weiterbildung:

 

5. Ausnahmen von der Wechselpflicht

Haben Sie während Ihrer Weiterbildung die WB-Stätte gewechselt? Wenn nicht, stellen Sie bitte einen begründeten, formlosen Antrag nach § 6 Abs. 6 WBO und legen Sie diesen Ihren Antragsunterlagen bei.

6. Checklisten

Sie haben Ihre Weiterbildung abgeschlossen und möchten nun zur Prüfung zugelassen werden? Bitte nutzen Sie die folgenden Checklisten:

7. Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Bitte reichen Sie die Datenschutzeinwilligung und Ihren vollständigen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Anerkennung zum Führen einer Bezeichnung bei der Geschäftsstelle Tierärztekammer Niedersachsen ein:

Tierärztekammer Niedersachsen
Postfach 69 02 39
30611 Hannover

Nach der Zulassung zur Prüfung erhalten Sie Bescheid und der Zeitraum eines möglichen Prüfungstermins wird mit Ihnen abgestimmt. In Niedersachsen gibt es keine festen, sondern bedarfsbezogenen Termine.

Gleichzeitig mit der Einladung zur Prüfung erfahren Sie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und erhalten den Kostenbescheid. Die Kosten belaufen sich pro Fachtierarzt- bzw. Zusatzbezeichnung auf insgesamt 650 €, wovon 200 € auf die Zulassung und 450 € auf die Prüfung entfallen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Frau Burmester
(Mitglieder Nachnamen A – K):
ed.sdnktobfsctd@retsemrub Tel: 0511 – 655 118 40

Frau Augstein
(Mitglieder Nachnamen L – Z):
ed.sdnktobfsctd@nietsgua, Tel: 0511 – 655 118 41