Zusatzbezeichnung Akupunktur
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 1)
Zusatzbezeichnung Akupunktur
I. Aufgabenbereich:
Die Akupunktur umfaßt die Erkennung und die methodengerechte Behandlung von Erkrankungen und Störungen bei Tieren durch Nadelung spezifischer Punkte und dadurch aufgezeigter energetischer Funktionszusammenhänge.
II. Weiterbildungszeit: 3 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. | 1. Praktische Beschäftigung mit der Akupunktur in Tierärztlichen Kliniken, tierärztlichen Praxen oder sonstigen Einrichtungen (3 Jahre) 2. Nachweis der Teilnahme an von der Tierärztekammer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen/Kursen mit insgesamt mindestens 120 Stunden. Auf Antrag können bis zu 30 Stunden humanmedizinische Kurse von der Tierärztekammer anerkannt werden. |
B. | Auf Antrag kann eine fachspezifische Tätigkeit in Forschungsinstituten, der Industrie oder vergleichbaren Einrichtungen oder Zeiten der Fertigstellung einer Dissertation in dem Bereich bis zu 1 Jahr anerkannt werden. |
C. | Nachweis von 5 Falldokumentationen |
IV. Wissensstoff:
Neurobiologische und neurochemische Grundlagen der Akupunktur:
- Punktlokalisationen und Meridianverläufe
- Lehre von den fünf Wandlungsphasen
- Lehre von den Funktionskreisen
- Acht Leitkriterien und die pathologischen Agentien
- Behandlungstechniken (Nadel, Moxa, Injektion, Laser)
- Erstellung von Diagnose- und Behandlungskonzepten
- Beurteilung der Akupunkturmethode im Hinblick auf ihre Grenzen und Hinweis auf alternative und/ oder adjuvante Therapieansätze