Zusatzbezeichnung Akupunktur

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 1)

 

Zusatzbezeichnung Akupunktur


I. Aufgabenbereich:

Die Akupunktur umfaßt die Erkennung und die methodengerechte Behandlung von Erkrankungen und Störungen bei Tieren durch Nadelung spezifischer Punkte und dadurch aufgezeigter energetischer Funktionszusammenhänge.
II. Weiterbildungszeit: 3 Jahre


III. Weiterbildungsgang:

A.1. Praktische Beschäftigung mit der Akupunktur in Tierärztlichen Kliniken, tierärztlichen Praxen oder sonstigen Einrichtungen (3 Jahre)

2. Nachweis der Teilnahme an von der Tierärztekammer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen/Kursen mit insgesamt mindestens 120 Stunden. Auf Antrag können bis zu 30 Stunden humanmedizinische Kurse von der Tierärztekammer anerkannt werden.

B.Auf Antrag kann eine fachspezifische Tätigkeit in Forschungsinstituten, der Industrie oder vergleichbaren Einrichtungen oder Zeiten der Fertigstellung einer Dissertation in dem Bereich bis zu 1 Jahr anerkannt werden.
C.Nachweis von 5 Falldokumentationen

 

IV. Wissensstoff:

Neurobiologische und neurochemische Grundlagen der Akupunktur:

  • Punktlokalisationen und Meridianverläufe
  • Lehre von den fünf Wandlungsphasen
  • Lehre von den Funktionskreisen
  • Acht Leitkriterien und die pathologischen Agentien
  • Behandlungstechniken (Nadel, Moxa, Injektion, Laser)
  • Erstellung von Diagnose- und Behandlungskonzepten
  • Beurteilung der Akupunkturmethode im Hinblick auf ihre Grenzen und Hinweis auf alternative und/ oder adjuvante Therapieansätze