Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Pferd

Anlage 12 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 12)

Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Pferd

I. Aufgabenbereich:
Ophthalmologie von Pferden

II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

1. Ophthalmologische Tätigkeit unter der Leitung eines ermächtigten Tierarztes bei Pferden an einschlägigen Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten oder tierärztlichen Fachpraxen 2 Jahre
2. Vorlage eines Leistungskataloges der vom Weiterzubildenden durchgeführten und vom ermächtigten Tierarzt bestätigten Untersuchungen und Verrichtungen gemäß Abschnitt IV B. Auf Antrag können einzelne Verrichtungen durch vergleichbare Leistungen ersetzt werden.

IV. Wissensstoff:

1. Untersuchungen und Behandlungen

Vollständige klinische und ophthalmologische Untersuchung der Augen und seiner Adnexe mit Spaltlampe, direkter und indirekter Opthalmoskopie 200
Schirmertränentest 2
Konjunktivalabstrich mit bakteriologischer und zytologischer Untersuchung 50
Tonometrie 50
Ultraschalluntersuchung 30
Leitungsanästhesien-Supraorbitalis und Auriculopalpebralis 5
Spülen der Tränennasenkanäle 20
Fundusphotographie 20

2. Operationen

Entropium-/Ektropium-Operation 5
Legen eines subpalpebralen Katheters 3
Lidrandtumoren-Operation oder Lidrandrekonstruktion 5
Tränenkanalplastik/ Einlagen eines Dauerkatheters 2
Plattenepithelkarzinom 2
Periokuläres Sarkoid 2
Bindehautschürze 5
Abrasio corneae 5
Naht der Kornea 5
Enukleation/Exstirpation des Bulbus 5