Zusatzbezeichnung Dermatologie beim Kleintier

Anlage 15 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 15)

Zusatzbezeichnung Dermatologie beim Kleintier

I. Aufgabenbereich:
Der Bereich umfasst die spezialisierte tierärztliche Versorgung von Kleintieren mit Hauterkrankungen

II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

1.Dermatologische Tätigkeit unter der Leitung eines ermächtigten Tierarztes an einschlägigen Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten oder tierärztlichen Fachpraxen
2 Jahre
2.Nachweis der Teilnahme an von der Tierärztekammer anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Dermatologie mit insgesamt 50 Stunden
3.Vorlage eines Leistungskataloges der vom Weiterzubildenden durchgeführten und vom ermächtigten Tierarzt bestätigten Untersuchungen und Verrichtungen gemäß IV. B. Auf Antrag können einzelne Verrichtungen durch vergleichbare Leistungen ersetzt werden.

IV. Wissensstoff:
A.

  • Entwicklung und Anatomie der Haut
  • Histologie der Haut
  • Physiologie der Haut
  • Grundlagen und Technik der dermatologischen Untersuchung und der diagnostischen und chirurgischen Verfahren
  • Parasitäre, bakterielle, virale, mykosebedingte Hautkrankheiten, Erkrankung des Endokriniums mit Hautbeteiligung, Allergie und Autoimmunkrankheit, Stoffwechselerkrankung mit Hautbeteilung, genetisch bedingte Hautkrankheit, Tumorerkrankung der Haut, Zoonosen mit dermatologischer Manifestation

B. Katalog (Leistung und Anzahl)
1. Untersuchungen und Behandlungen

  •  Kurzberichte von je 2 Patienten mit unterschiedlichen o.a. Hauterkrankungen

2. Weitere Verrichtungen

  • Allergietest (30)
  • Biopsieentnahme (30)
  • Hautgeschabsel (30)
  • Hormontest (30)
  • Zytologische Untersuchung (30)