Zusatzbezeichnung Homöopathie
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 2)
Zusatzbezeichnung Homöopathie
I. Aufgabenbereich:
Erkennung und methodengerechte Behandlung von Erkrankungen und Störungen bei Tieren auf der Basis der von Samuel Hahnemann entwickelten Therapieverfahren nach dem Grundsatz der Similiregel.
II. Weiterbildungszeit: 3 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. |
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B. | Auf Antrag kann eine fachspezifische Tätigkeit in Forschungsinstituten, der Industrie oder vergleichbaren Einrichtungen oder Zeiten der Fertigstellung einer Dissertation in dem Bereich bis zu 1 Jahr anerkannt werden. |
C. | Nachweis von 5 Falldokumentationen |
IV. Wissensstoff:
Grundlagen der Homöopathie
- Grundregeln der Homöopathie, Simile-Regel, Arzneimittelprüfung, Arzneimittelbild, Potenzierung
- Hahnemanns Organon der Heilkunst, Heringsche Regel
- Herkunft und Herstellung homöopathischer Arzneimittel (HAB1)
- Konstitutionsbegriff in der Homöopathie
- Wissenschaftliche Beweisführung homöopathischer Arzneimittelwirkungen
- Grundlagen der Repertorisation
- Rechtliche Grundlagen
Anwendung der Homöopathie
- Unterschiede im Ansatz von homöopathischer Therapie und klinischer Medizin
- Indikationsstellung für eine homöopathische Therapie und deren Grenzen
- Durchführung einer homöopathischen Anamnese und Kriterien der Arzneimitteldiagnose, Behandlung akuter und chronischer Krankheiten nach homöopathischen Grundsätzen
- Eingehende Kenntnis von mindestens 40 homöopathischen Arzneimittelbildern