Zusatzbezeichnung Kardiologie
Anlage 16 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 16)
Zusatzbezeichnung Kardiologie
I. Aufgabenbereich:
Der Bereich umfasst die Diagnose und Therapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
1. | Kardiologische Tätigkeit unter der Leitung eines ermächtigten Tierarztes an einschlägigen Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten oder tierärztlichen Fachpraxen 2 Jahre |
2. | Nachweis der Teilnahme an von der Tierärztekammer anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Kardiologie mit insgesamt 50 Stunden |
3. | Vorlage eines Leistungskataloges der vom Weiterzubildenden durchgeführten und vom ermächtigten Tierarzt bestätigten Untersuchungen und Verrichtungen gemäß IV. B. Auf Antrag können einzelne Verrichtungen durch vergleichbare Leistungen ersetzt werden. |
IV. Wissensstoff:
A. Umfassende Kenntnisse in folgenden Wissensgebieten:
- Ätiologie, Pathogenese, pathologische Anatomie, Pathophysiologie, Symptomatologie Diagnose und Differenzialdiagnose von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Auswirkungen extrakardialer Erkrankungen auf das Herz-Kreislauf-System
- Invasive und nichtinvasive kardiovaskuläre Funktionsuntersuchungen: Röntgendiagnostik, EKG, alle Methoden der Echokardiographie des Herzens und der großen Gefäße, Angiokardiogramme und invasive Druckmessung, Perikardiozentese, Labordiagnostik
- Medikamentöse Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich der Schocktherapie
- Schrittmachertherapie
- Indikationsstellung zu interventionellen und operativen Eingriffen am Herzen und den großen Gefäßen
B. Katalog
1. | Videoaufnahmedokumentation eines echokardiographischen Untersuchungsganges am Patienten |
2. | Nachweis von 10 verschiedenen Fallberichten über Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, davon mindestens 5 verschiedene angeborene oder erworbene Kardiopathien. Davon sollen 7 Patienten Hunde, 3 Patienten Katzen oder wahlweise ein Patient ein Heimtier und 2 Patienten Katzen oder Patienten einer weiteren Tierart sein. |