Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie

Anlage 4 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 4)Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie

I. Aufgabenbereich:
Erforschung und Anwendung physikalischer Verfahren in Prävention, Therapie und Rehabilitation von Tieren

II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

  1. Tätigkeit in einer Klinik einer tierärztlichen Bildungsstätte, in eigener Praxis oder der Praxis eines in diesem Bereich erfahrenen Tierarztes mit nachgewiesener erheblicher Anwendung von physikalischen Verfahren
  2. Vorlage von 50 Fallberichten (70 bei Tätigkeit in eigener Praxis) über Behandlungen mit verschiedenen Methoden der physikalischen Therapie
  3. Nachweis der Teilnahme an von der Tierärztekammer anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Bereich physikalische Therapie mit insgesamt 50 Stunden. Auf Antrag können bis zu 30 Stunden humanmedizinische Kurse angerechnet werden.

IV. Wissensstoff:

  • Grundlagen, Indikationen und Wirkprinzipien der Physikalischen Medizin einschließlich ihrer Anwendung in Prävention und Rehabilitation
  • Krankengymnastik und Bewegungstherapie, Massage, Chiropraktik, Thermotherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Osteotherapie
  • Erstellung von Diagnose- und Behandlungskonzepten
  • Beratung der Patientenbesitzer in prophylaktischen Maßnahmen und der selbständigen Anwendung von ausgewählten physiotherapeutischen Behandlungen
  • Kombination der Physiotherapie mit anderen Therapieansätzen
  • Grenzen und Prognosen der Physiotherapie
  • Einschlägige Rechtsvorschriften