Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
Anlage 9 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 9)
Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
I. Aufgabenbereich:
Prophylaxe und Therapie von Verhaltensstörungen bei Nutz-, Heim- und Haustieren, präventive und kurative Betreuung von Tieren unter verhaltensgerechten Aspekten, artgerechte Gestaltung von Tierhaltungssystemen sowie Beratung bei Kauf und Haltung von Heim- und Haustieren
II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre
III. Weiterbildungsgang:
A. | |
1. | Theoretische und praktische Beschäftigung mit Verhaltenstherapie in Einrichtungen der tierärztlichen Bildungsstätten, Tierärztlichen Kliniken und/ oder in der eigenen oder fremden Praxis, die sich mit Fragen der Tierhaltung und der Verhaltenstherapie befassen. |
2. | Teilnahme an von der Tierärztekammer anerkannten Fortbildungs- oder Weiterbildungsveranstaltungen über Ethologie und Verhaltenstherapie für Tierärzte mit insgesamt mindestens 50 Stunden |
B. | Auf Antrag kann die Teilnahme an anderen ethologischen oder tierverhaltenstherapeutischen Fortbildungsveranstaltungen oder Hospitationen im In- und Ausland ganz oder teilweise angerechnet werden. |
C. | Nachweis von mindestens 25 Falldokumentationen |
IV. Wissensstoff:
- Ethologie der verschiedenen Haustierspezies
- Tierschutz, Einflüsse der Haltung, Aufzucht und Umwelt auf das Verhalten von Nutz-, Heim- und Haustieren
- Organische Ursachen für Abweichungen vom Normalverhalten und deren Abgrenzung von Verhaltensstörungen
- Verhaltensmodifikation aufgrund lernbiologischer Grundprinzipien
- Verhaltensmodifikation durch Pharmakotherapie
- Kenntnis über die Mensch-Tier-Beziehung und Grundlagen der Humanpsychologie sowie Gesprächsführung