Zusatzbezeichnung Zier,- Zoo- und Wildvögel

Anlage 18 (zu § 2 Abs. 4 Nr. 18)


Zusatzbezeichnung Zier-, Zoo- und Wildvögel

I. Aufgabenbereich:
Präventive und kurative Betreuung von Zier-, Zoo- und Wildvögeln.

II. Weiterbildungszeit: 2 Jahre

III. Weiterbildungsgang:

A. Tätigkeiten unter der Leitung eines ermächtigten Tierarztes in
1. einschlägigen Instituten und Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten mit mindestens 20 Vogelpatienten pro Woche
2. tierärztlichen Praxen und Kliniken, auch die eigene Praxis, mit mindestens 20 Vogelpatienten pro Woche
3. Zoos, Tierparks o.ä. unter wissenschaftlicher Leitung mit eigener Tierklinik und mindestens 20 Vogelpatienten pro Woche
2 Jahre
B. Bei abgeschlossener Weiterbildung zum Fachtierarzt für Geflügel, der nicht die gesamte Klasse Aves umfasst, verkürzt sich die Weiterbildungszeit um 6 Monate.

Auf Antrag kann eine Tätigkeit an einem zugelassenen Institut für Mikrobiologie, Parasitologie oder Pathologie mit entsprechendem Patientenschwerpunkt unter fachtierärztlicher Leitung bis zu einem halben Jahr anerkannt werden.

C. Vorlage von 10 ausführlichen Fallberichten mit Anamnese, Diagnose, Differenzialdiagnose, Therapie und Verlaufskontrolle. Es sollten die Bereiche Innere Medizin, Chirurgie, Bildgebende Verfahren (Röntgen, Endoskopie, Ultraschalluntersuchung), parasitologische und mikrobiologische Untersuchungen abgedeckt sein. Das Artenspektrum muss mindestens 8 verschiedene Arten, darunter mindestens 3 Wildvogelarten umfassen.
D. Vorlage eines Leistungskataloges der vom Weiterzubildenden durchgeführten und vom ermächtigten Tierarzt bestätigten Untersuchungen und Verrichtungen gemäß Abschnitt IV B. Auf Antrag können einzelne Verrichtungen durch vergleichbare Leistungen ersetzt werden.


IV. Wissensstoff:

A.

  • Grundkenntnisse in Taxonomie und der natürlichen Lebensbedingungen der zu betreuenden Tiere
  • Anatomie, Physiologie und Ethologie
  • Haltung, Fütterung, Hygiene
  • Zucht
  • Diagnostik, Klinik, Prophylaxe und Therapie von Erkrankungen, Zoonosen
  • Spezielle Anästhesie, Chirurgie
  • Einschlägige gesetzliche Bestimmungen insbesondere Tierschutzrecht, Artenschutzrecht, Arzneimittelrecht und Tierseuchenrecht


B.
Katalog (Leistung und Anzahl)
Vorlage eines Fallbuches mit 150 tabellarischen Fallbeschreibungen, darunter mindestens 20 Fallbeschreibungen zu Wildvögeln

Folgende Angaben sind obligat:

  • Leistungskatalog-Nr.
  • Datum
  • Name des Tierhalters
  • Tierart
  • Rasse
  • Name des Patienten
  • Kurzanamnese
  • Diagnostische Maßnahmen
  • Klinische Untersuchungsergebnisse
  • Laborergebnisse
  • (Verdachts-)Diagnose
  • Verlauf

Im Rahmen dieses Fallbuches muss der Nachweis erbracht und vom Weiterbildungsermächtigten oder Tutor bestätigt werden von:

1. Behandlung innerer Erkrankungen, davon 15
Infektionskrankheiten 5
Organkrankheiten 3
Stoffwechselkrankheiten 2
Endokrine Störungen 2
Zoonosen 3
2. Behandlungen von Hautkrankheiten einschließl. 3 parasitärer Fälle 10
3. Behandlungen von Schnabelerkrankungen 10
4. Behandlungen von Augenkrankheiten 10
5. Chirurgischen Behandlungen, davon Behandlungen 15
des Kopfes 3
der Verdauungsorgane 5
des Harn- und Geschlechtsapparates 2
des Bewegungsapparates 5
6. Frakturbehandlungen 15
7. Allgemeinanästhesien 10
8. Röntgenuntersuchungen 15
9. Ultraschalluntersuchungen 5
10. Endoskopischen Untersuchungen 5
11. Blutchemischen Untersuchungen 15
12. Mikrobiologischen Untersuchungen (als gefärbter Tupfer, Abklatsch, Geschabsel u.a.) 10
13. Parasitologischen Untersuchungen 15