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Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Einführung neuer Satzungen und Satzungsänderungen

Auf dieser Seite stellt die Tierärztekammer Niedersachsen gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen) aktuelle Entwürfe neuer Satzungen und Entwürfe von Satzungsänderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken zur Information der Kammermitglieder und anderer betroffener Personenkreise ein.

Die Veröffentlichung auf dieser Seite erfolgt für eine Dauer von mindestens zwei Wochen, bevor die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen über die Entwürfe beschließt.

Kammermitglieder und anderen betroffenen Personenkreisen wird die Möglichkeit gegeben, Ihren Standpunkt per E-Mail, per Fax oder postalisch darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach oben genannter Richtlinie relevant sind. Zur Information über die in diesem Zusammenhang notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung der Tierärztekammer Niedersachsen verwiesen.

Bitte beachten Sie, dass die Kammer lediglich verpflichtet ist, die Eingaben auf ihre Relevanz bezüglich der Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen, jedoch grundsätzlich keine Rückmeldung der Tierärztekammer Niedersachsen an die Absendenden der Eingaben erfolgt. Eingaben, die nicht innerhalb des Zeitraumes eingegangen sind, können hierbei nicht mehr berücksichtigt werden.

Betroffene RegelungEntscheidung durch die KammerversammlungZeitraum für die StellungnahmeRegelungsentwurf
derzeit kein Eintrag

 

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