Seite auswählen

Hannover. Einige besonders von der Geflügelpest betroffene Landkreise gelangen derzeit mit dem amtlichen tierärztlichen Personal, das vor Ort die notwendigen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung wie Probennahmen durchführt, an ihre Kapazitätsgrenze. Die Landkreise Cloppenburg (24 Ausbrüche) und Oldenburg (5 Ausbrüche) zählen zu den am stärksten betroffenen Regionen. Für anspannte Lagen wurde 2018 ein „Rahmenübereinkommen zwischen der Tierärztekammer Niedersachsen, dem Niedersächsischen Landkreistag, dem Niedersächsischen Städtetag und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse“ geschlossen, das dann eine Übernahme der Kosten insbesondere für die Beprobung und klinische Untersuchung durch hinzugezogene praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte in den Geflügelbetrieben im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung durch die Tierseuchenkasse vorsieht. Dafür ist es notwendig, dass das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium formal eine Tierseuchenkrise festgestellt hat. Dies wurde jetzt ausschließlich auf Antrag für Cloppenburg und Oldenburg vorgenommen und die Veterinärämter per Erlass darüber unterrichtet.

Mit der formalen Feststellung des Tierseuchenkrisenfalls in den beiden Landkreisen wird insbesondere das Ziel verfolgt, die amtlichen Kräfte vor Ort zu entlasten und so die Personaldecke bei den Tierärztinnen und Tierärzten zu erhöhen. So soll auch weiterhin insbesondere eine reibungslose und schnelle Probenahme und Untersuchung gewährleistet werden. Weitere Auswirkungen hat dieser Erlass nicht. Sofern weitere kommunale Veterinärbehörden Anlass für die Feststellung des Tierseuchenkrisenfalls für ihren Zuständigkeitsbereich sehen, ist eine Ausweitung auf weitere Landkreise möglich.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 18.11.2025