Kranzniederlegung zum Volkstrauertag
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Um die Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) bei Säugetieren zu verfolgen, bitten das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und die Tierärztekammer Niedersachsen die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte um Unterstützung.
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) richtet weiterhin den dringenden Appell an alle geflügelhaltenden Betriebe, die Betriebshygiene und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Virus strikt einzuhalten. Klinische Auffälligkeiten im Geflügelbestand müssen dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich gemeldet werden.
Angesichts der aktuellen Geflügelpestsituation wiederholt die Bundestierärztekammer (BTK) ihre Forderung an Bund und Länder, unverzüglich die erforderlichen Mittel bereitzustellen und bürokratische Hürden abzubauen.
In Bayern wurde zum ersten Mal im aktuellen Seuchengeschehen das Blauzungenvirus vom Subtyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand im Landkreis Berchtesgadener Land nachgewiesen, wohingegen der Subtyp 3 schon länger hierzulande zirkuliert.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat das BMLEH und die Länder heute über für Baden-Württemberg erlassene Verbringungsregelungen in Verbindung mit einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) informiert.
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