Niedersächsischer Erlass zur Ferkelbetäubungssachkunde-VO vom 05.06.2020

Die bundesweit gültige Ferkelbetäubungssachkundeverordnung vom 8. Januar 2020 regelt die Durchführung der Betäubung von unter acht Tagen alten männlichen Ferkel durch andere sachkundige Personen als Tierärzte oder Tierärztinnen sowie an das Verfahren der Kastration unter Betäubung. Der § 2 „Ausnahme vom Tierarztvorbehalt“ gestattet abweichend vom § 5 Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes sachkundigen Personen die Betäubung bei der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln durchzuführen.