Umfassende Änderungen im Mutterschutz

Am 01.01.2018 treten neue gesetzliche Änderungen des Mutterschutzes in Kraft. So wird ab diesem Datum der Schutzbereich der Norm erheblich ausgeweitet und erfasst ab dann ebenfalls Auszubildende, Studentinnen, Teilnehmer am Jugend- bzw. Bundesfreiwilligendienst sowie unter bestimmten Umständen auch Praktikantinnen. Dies hat auch unmittelbare Auswirkung auf die tierärztliche Praxis.