Durch Beschluss des Bundesrates vom 29.06.2020 werden zeitlich begrenzt die Umsatzsteuersätze abgesenkt.

Dazu wird § 28 Abs. 1 bis 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) wie folgt gefasst:

„(1) § 12 Absatz 1 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 16 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Absatz 3 und § 25a Absatz 3 und 4) beträgt.

(2) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuer für die in den Nummern 1 bis 15 genannten Umsätze auf 5 Prozent ermäßigt.“

 

Daher gilt vom 01.07.2020 – 31.12.2020:

 

>Umsatzsteuer-Regelsatz: 16 %

>Ermäßigter Steuersatz: 5 %

Die Anwendung der abgesenkten Steuersätze ist verpflichtend!

 

Dahingestellt, ob Sie Ihre Abrechnung mit Software, Hardware oder handschriftlichen/r Rechnungen/Buchhaltung betreiben – bitte beachten Sie unbedingt diese zeitlich befristete Absenkung! Ein Verstoß gegen die Gesetzesänderung kann im Mindestfalle als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.