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Kammerwahl 2026

Kammerwahl 2026 – FAQ – Fragen und Antworten

Im Herbst 2026 sind die Mitglieder der Tierärztekammer Niedersachsen aufgerufen, Tierärztinnen und Tierärzte für die Kammerversammlung (KV) in der Wahlperiode 2026 bis 2031 zu wählen. Vom 12. Oktober bis zum 30. Oktober 2026 wählen knapp 6.800 Mitglieder der Tierärztekammer per Briefwahl ihre Kammerversammlungsmitglieder. In diesen FAQ finden Sie erste Informationen. Bei Fragen können Sie sich gern per E-Mail an ed.sdnktobfsctd-3db716@liam wenden.

1) Worum geht es bei der Kammerwahl?

Bei der Kammerwahl wählen die Kammermitglieder die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen.

2) Was macht die Kammerversammlung?

Die Kammerversammlung ist das „Parlament“ der Tierärztekammer Niedersachsen. Aus ihrer Mitte wird der Vorstand gewählt. Die Kammerversammlung befasst sich mit berufspolitischen Fragen, berät aktuelle Entwicklungen und bringt die Positionen der Tierärzteschaft durch Beschlüsse und Stellungnahmen in die fachliche und politische Diskussion ein.

3) Welche Aufgaben haben die Kammerversammlungsmitglieder?

Die Mitglieder der Kammerversammlung nehmen an zwei Sitzungen im Jahr – im Sommer und Herbst – teil. Die Sitzungen finden in der Regel in Hannover statt. Die Mitglieder fassen Beschlüsse, die Tierärztinnen und Tierärzte in Niedersachsen betreffen. Dazu gehören insbesondere Satzungen und Regelungen der Kammer sowie Entscheidungen über Haushalt und Kammerbeitrag. Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) und den Regelwerken der Kammer.
Die Mitglieder der Kammversammlung beraten berufspolitische Themen und vertreten die Tierärzteschaft – insbesondere durch den Vorstand – nach außen, z. B. gegenüber Behörden, Politik und anderen Organisationen. Sie bringen Positionen der Kammer in Gremien und Arbeitsgruppen ein. Ausschüsse und Arbeitsgruppen sind ein wichtiger Teil der Kammerarbeit. Die Mitglieder der Kammerversammlung können sich entsprechend ihrer fachlichen Interessen und Schwerpunkte aktiv einbringen. Sie unterstützen den Vorstand und die Kammerversammlung bei ihren vielfältigen Aufgaben.

4) Gibt es für die Sitzungen eine Aufwandsentschädigung?

Tierärztinnen und Tierärzte, die sich in der Kammerversammlung, dem Vorstand und den Ausschüssen engagieren, tun dies ehrenamtlich. Das bedeutet, dass sie für ihre Teilnahme an Sitzungen nicht im üblichen Sinn „entlohnt“ werden. Allerdings erhalten sie Aufwandsentschädigungen, die Auslagen wie Fahrtkosten sowie einen finanziellen Ausgleich für den zeitlichen Ausfall der Berufstätigkeit umfassen.

5) Wer darf wählen und wer kann sich wählen lassen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Tierärztekammer Niedersachsen, sofern das aktive Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (§ 17 Abs. 2 HKG) und das Mitglied im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wählbar sind alle Mitglieder der Tierärztekammer Niedersachsen, sofern das passive Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (§ 21 Abs. 2 HKG) und das Mitglied im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für jeden Wahlkreis wird ein Wählerverzeichnis von der Kammer geführt und zur Einsicht ausgelegt. Auslegungsorte und -zeitraum werden noch gesondert mitgeteilt.

6) Welche Wahlkreise gibt es?

Es gibt 5 Wahlkreise:
Wahlkreis Weser-Ems: Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und kreisfreie Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven
Wahlkreis Lüneburg: Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Heidekreis, Stade, Uelzen, Verden
Wahlkreis Braunschweig: Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine, Wolfenbüttel und kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg
Wahlkreis Südwest-Hannover: Landkreise Diepholz, Hameln- Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg
Wahlkreis Hannover: Region Hannover

7) In welchem Wahlkreis kann ich wählen oder gewählt werden?

Wahlberechtigt und wählbar sind die Kammermitglieder in dem Wahlkreis ihres Wohnsitzes. Haben Kammermitglieder ihren Wohnsitz außerhalb Niedersachsens, sind sie in dem Wahlkreis wahlberechtigt und wählbar, in dem sie ihren tierärztlichen Beruf ausüben.

8) Wie viele Sitze gibt es – und wie viele davon in meinem Wahlkreis?

Zur Kammerversammlung sind max. 40 Mitglieder zu wählen. Konkrete Zahlen werden in der September 2026-Ausgabe des Deutschen Tierärzteblattes veröffentlicht. Die aktuelle Kammerversammlung besteht aus 39 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Sitze verteilen sich wie folgt:

WahlkreisSitze in der KV
Weser-Ems12
Lüneburg9
Braunschweig4
Südwest-Hannover4
Hannover10

 

9) Wer ist Wahlkreisbeauftragter in meinem Wahlkreis? 

WahlkreisWahlkreisbeauftragterStellvertreter/in
Weser-EmsDr. Jakob Beening
Buschstücke 16
26849 Filsum
Tel. 04957/990660
Dr. Bernd Hinrichs
In den Vinnen 7a
26169 Friesoythe
Tel. 0171/5165715
LüneburgStephan Schlawinsky
Dannenberger Straße 9
21368 Dahlenburg
Tel. 05851/1073
Dr. Katja Lohmann-Müller
Elsebusch 73
29471 Gartow
Tel. 0170/8676789
BraunschweigDr. Stephan Kaiser
Erzberg 22
38126 Braunschweig
Tel. 0531/2147413
Dr. Kerstin Mätz-Rensing
Oberestr. 2
37191 Katlenburg-Lindau
Tel. 0171/5170685
Südwest-HannoverHans-Georg Othmer
Hindenburgstr. 10
31195 Lamspringe
Tel. 05183/489
Dr. Andreas Briese
Auf der Bleiche 2 a
31157 Sarstedt
Tel. 05066/603970
HannoverJürgen Pötter
Gaußstr. 39
30167 Hannover
Tel. 0511/702866
Dr. Corinna Vossler
Aschendorfer Str. 27
30539 Hannover
Tel. 0511/281709

 

10) Gibt es schon einen Zeitplan?

Einreichen der Bewerbererklärungen beim Wahlkreisbeauftragten01.09.2026 bis 21.09.2026
Wahlzeit12.10.2026 bis 30.10.2026
Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung (voraussichtlich)02.12.2026

 

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Ihr Weg zur Wahl

Voraussetzung erfüllt?Sie sind wohnhaft bzw. tierärztlich tätig in Niedersachsen.
Dann sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und dürfen wählen und sich zur Wahl stellen.
Bewerbererklärung ausfüllenDie Bewerbererklärung erhalten Sie auf unserer Homepage oder über Ihre/n Wahlkreisbeauftragte/n.
Hiermit bestätigen Sie Ihre Kandidatur.
Eintrag in WahllisteAuf der Wahlliste werden Sie als Wahlvorschlag eingetragen. Dies übernimmt die/der Wahlkreisbeauftragte, nachdem sie/er Ihre ausgefüllte Bewerbererklärung erhalten hat.
Liste oder Einzelvorschlag?Im Regelfall sammelt die/der Wahlkreisbeauftragte alle Kandidaten auf einer Liste. Auf Wunsch können Sie auch eine eigene Liste erstellen.
Unterstützer findenDie/der Wahlkreisbeauftragte sucht für die Kandidaten auf der Liste mindestens 10 Unterstützer, die selbst nicht zur Wahl stehen.
Zulassung erhaltenNun sind Sie gemeinsam mit den Kandidaten der Wahlliste zur Kandidatur zugelassen.
Wählen!Sie dürfen auch als Kandidat wählen. Auch Ihre Stimme zählt!

 

Maßgeblich für die Durchführung der Wahlen ist die Wahlordnung der Tierärztekammer Niedersachsen.

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