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In Bayern wurde zum ersten Mal im aktuellen Seuchengeschehen das Blauzungenvirus vom Subtyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand im Landkreis Berchtesgadener Land nachgewiesen, wohingegen der Subtyp 3 schon länger hierzulande zirkuliert. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) diagnostizierte BTV-8 bei regelmäßigen, engmaschigen Monitoring-Untersuchungen, die in Bayern mit Unterstützung durch praktische Tierärzte durchgeführt werden.

Zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den beiden Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern eingeschränkt. Für Tiere, die aus den Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern verbracht werden sollen, müssen bestimmte Verbringungsregelungen, wie zum Beispiel Untersuchungen oder Impfungen, aufgrund des EU-Rechts ab sofort eingehalten werden. Diese Verbringungsregelungen finden sich unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm

Der Nachweis von BTV-3 führt derzeit weiterhin zu keiner Einschränkung im Viehverkehr innerhalb Deutschlands. Die zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit erforderlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund.

Informationen zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine fieberhafte Erkrankung bei Wiederkäuern, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, die unter anderem mit Entzündungen an Schleimhäuten und vermehrtem Speichelfluss einhergeht. Vor allem bei Schafen kann die Blauzungenkrankheit zu schweren Erkrankungen mit Todesfolge führen. Die Impfung mit einem serotypspezifischen Impfstoff ist die einzige Möglichkeit, Tierverlusten, Aborten und Leistungseinbußen nachhaltig vorzubeugen. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr durch das Blauzungenvirus.

Informationen zum BTV-Geschehen sind auf der Homepage des LGL unter folgendem Link verfügbar: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm

Quelle: PRESSEMITTEILUNG Nr. 34/2025 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit