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Kammerwahl 2026

FAQ – Fragen und Antworten

In diesem FAQ finden Sie Informationen rund um die Kammerwahl 2026. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.

1) Worum geht es bei der Kammerwahl?

Bei der Kammerwahl wählen die Kammermitglieder die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen.

2) Was macht die Kammerversammlung?

Die Kammerversammlung ist das „Parlament“ der Tierärztekammer Niedersachsen. Aus ihrer Mitte wird der Vorstand gewählt. Die Kammerversammlung befasst sich mit berufspolitischen Fragen, berät aktuelle Entwicklungen und bringt die Positionen der Tierärzteschaft durch Beschlüsse und Stellungnahmen in die fachliche und politische Diskussion ein.

Was bewirkt die Kammer und wo kann ich mich einbringen? Öffnen Sie den Flyer:

3) Welche Aufgaben haben die Kammerversammlungsmitglieder?

Die Mitglieder der Kammerversammlung nehmen an zwei Sitzungen im Jahr – im Sommer und Herbst – teil. Die Sitzungen finden in der Regel in Hannover statt. Die Mitglieder fassen Beschlüsse, die Tierärztinnen und Tierärzte in Niedersachsen betreffen. Dazu gehören insbesondere Satzungen und Regelungen der Kammer sowie Entscheidungen über Haushalt und Kammerbeitrag. Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) und den Regelwerken der Kammer.
Die Mitglieder der Kammversammlung beraten berufspolitische Themen und vertreten die Tierärzteschaft – insbesondere durch den Vorstand – nach außen, z. B. gegenüber Behörden, Politik und anderen Organisationen. Sie bringen Positionen der Kammer in Gremien und Arbeitsgruppen ein. Ausschüsse und Arbeitsgruppen sind ein wichtiger Teil der Kammerarbeit. Die Mitglieder der Kammerversammlung können sich entsprechend ihrer fachlichen Interessen und Schwerpunkte aktiv einbringen. Sie unterstützen den Vorstand und die Kammerversammlung bei ihren vielfältigen Aufgaben.

4) Gibt es für die Sitzungen eine Aufwandsentschädigung?

Tierärztinnen und Tierärzte, die sich in der Kammerversammlung, dem Vorstand und den Ausschüssen engagieren, tun dies ehrenamtlich. Das bedeutet, dass sie für ihre Teilnahme an Sitzungen nicht im üblichen Sinn „entlohnt“ werden. Allerdings erhalten sie Aufwandsentschädigungen, die Auslagen wie Fahrtkosten sowie einen finanziellen Ausgleich für den zeitlichen Ausfall der Berufstätigkeit umfassen.

5) Wer darf wählen und wer kann sich wählen lassen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Tierärztekammer Niedersachsen, sofern das aktive Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (§ 17 Abs. 2 HKG) und das Mitglied im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wählbar sind alle Mitglieder der Tierärztekammer Niedersachsen, sofern das passive Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (§ 21 Abs. 2 HKG) und das Mitglied im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für jeden Wahlkreis wird ein Wählerverzeichnis von der Kammer geführt und zur Einsicht ausgelegt. Auslegungsorte und -zeitraum finden Sie hier: Kammerwahl 2026 | Tierärztekammer Niedersachsen.

6) Welche Wahlkreise gibt es?

Es gibt 5 Wahlkreise:
Wahlkreis Weser-Ems: Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und kreisfreie Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven
Wahlkreis Lüneburg: Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Heidekreis, Stade, Uelzen, Verden
Wahlkreis Braunschweig: Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine, Wolfenbüttel und kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg
Wahlkreis Südwest-Hannover: Landkreise Diepholz, Hameln- Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg
Wahlkreis Hannover: Region Hannover

 

7) In welchem Wahlkreis kann ich wählen oder gewählt werden?

Wahlberechtigt und wählbar sind die Kammermitglieder in dem Wahlkreis ihres Wohnsitzes. Haben Kammermitglieder ihren Wohnsitz außerhalb Niedersachsens, sind sie in dem Wahlkreis wahlberechtigt und wählbar, in dem sie ihren tierärztlichen Beruf ausüben.

8) Wie viele Sitze gibt es – und wie viele davon in meinem Wahlkreis?

Zur Kammerversammlung sind max. 40 Mitglieder zu wählen. Konkrete Zahlen werden in der September 2026-Ausgabe des Deutschen Tierärzteblattes veröffentlicht. Die aktuelle Kammerversammlung besteht aus 39 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Sitze verteilen sich wie folgt:

Wahlkreis Sitze in der KV
Weser-Ems 12
Lüneburg 9
Braunschweig 4
Südwest-Hannover 4
Hannover 10

 

9) Wer ist Wahlkreisbeauftragter in meinem Wahlkreis? 

Wahlkreis Wahlkreisbeauftragter Stellvertreter/in
Weser-Ems Dr. Jakob Beening
Buschstücke 16
26849 Filsum
Tel. 04957/990660
Dr. Bernd Hinrichs
In den Vinnen 7a
26169 Friesoythe
Tel. 0171/5165715
Lüneburg Stephan Schlawinsky
Dannenberger Straße 9
21368 Dahlenburg
Tel. 05851/1073
Dr. Katja Lohmann-Müller
Elsebusch 73
29471 Gartow
Tel. 0170/8676789
Braunschweig Dr. Stephan Kaiser
Erzberg 22
38126 Braunschweig
Tel. 0531/2147413
Dr. Kerstin Mätz-Rensing
Oberestr. 2
37191 Katlenburg-Lindau
Tel. 0171/5170685
Südwest-Hannover Hans-Georg Othmer
Hindenburgstr. 10
31195 Lamspringe
Tel. 05183/489
Dr. Andreas Briese
Auf der Bleiche 2 a
31157 Sarstedt
Tel. 05066/603970
Hannover Jürgen Pötter
Gaußstr. 39
30167 Hannover
Tel. 0511/702866
Dr. Corinna Vossler
Aschendorfer Str. 27
30539 Hannover
Tel. 0511/281709

Wollen Sie mit Ihrem Wahlkreisbeauftragten per E-Mail in Kontakt treten? Schreiben Sie Ihre Nachricht gerne an ed.sdnktobfsctd-720ebd@liam. Wir leiten diese dann an Ihren Wahlkreisbeauftragten weiter.

10) Gibt es schon einen Zeitplan?

Einreichen der Bewerbererklärungen beim Wahlkreisbeauftragten 01.09.2026 bis 21.09.2026
Wahlzeit 12.10.2026 bis 30.10.2026
Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung (voraussichtlich) 02.12.2026

Sie haben Interesse an einer Kandidatur? Dann lesen Sie hier weiter.
Sie haben Fragen zur Wahl? Nehmen Sie gerne Kontakt zur Geschäftsstelle auf.

Maßgeblich für die Durchführung der Wahlen ist die Wahlordnung der Tierärztekammer Niedersachsen.

Ihre Tierärztekammer Niedersachsen