Vorläufige Tagesordnung der Kammerversammlung am 19.11.2025
Am Mittwoch, 19.11.2025, um 10.00 Uhr findet die 10. Sitzung (18. Wahlp.) der Kammerversammlung im Hannover Congess Centrum, Bonatz-Saal, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, Tel.: 0511 / 811 30, statt.
Vorläufige Tagesordnung
- Begrüßung
- Feststellungen gemäß §§ 2 und 3 der Geschäftsordnung und § 6 Abs. 4 der Satzung der Tierärztekammer
- Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung der Kammerversammlung (18. Wahlp.) am 25.06.2025
- Vortrag „Wie funktioniert eigentlich der Jahresabschluss der Tierärzteversorgung Niedersachsen“, Gfin Dr. Petra Enß, Tierärzteversorgung Niedersachsen
- Angelegenheiten der Tierärzteversorgung Niedersachsen
5.1. Allgemeine Berichterstattung
5.2. Versicherungsmathematisches Gutachten zum 31. Dezember 2024
5.3. Jahresabschluss 2024 und Geschäftsbericht 2024
5.4. Beschlüsse zu Rentenanwartschaften, laufenden Renten und Rentenbemessungsgrundlage ab 2026
5.5. Änderung der Alterssicherungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen (ASO)
5.6. Sachstand zur rechtskonformen Beteiligung der angeschlossenen Kammern an die Tierärzteversorgung Niedersachsen
- Haushalts- und Beitragsangelegenheiten
6.1. Information zum Haushaltsplan 2025
6.2. Information zur Haushaltsplanung für das Jahr 2026
6.3. Festlegung des Kammerbeitrages für das Jahr 2026
6.4. Beschluss über das Vorhalten und die Höhe der Rücklagen für das Jahr 2026 nach § 12 Abs. 3 Haushalts- und Kassenordnung
6.5. Feststellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2026
- Berichterstattungen der Präsidentin und der Ausschüsse
- Nachwahlen in Gremien der Tierärztekammer Niedersachsen
- Berufsrechtliche Angelegenheiten einschl. Rügeverfahren
- Termine
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung können von Kammermitgliedern bis zum 10.11.2025 schriftlich bei der Geschäftsstelle der Kammer gestellt werden. Kammermitglieder können an der Versammlung als Zuhörer teilnehmen. Eine Voranmeldung unter ed.sdnkt@liam ist erforderlich.
Fragestunde
Die Tierärztekammer führt zu Beginn der o. a. Sitzung der Kammerversammlung bei Bedarf eine Fragestunde für Mitglieder der Tierärztekammer Niedersachsen durch. Die Fragen sind bis zum 10.11.2025 an die Geschäftsstelle der Tierärztekammer zu richten und persönlich in der Fragestunde vorzutragen. Die Anfragen sollen kurz gefasst sein. Die Fragezeit pro Fragensteller ist auf zehn Minuten beschränkt. Die Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet. Kann die Frage nicht mündlich vorgetragen werden, erfolgt eine schriftliche Beantwortung von Seiten der Kammer im Anschluss an die Kammerversammlung. Die Fragestunde wird pünktlich eine Stunde nach ihrem Beginn beendet. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht behandelt worden sind, werden schriftlich beantwortet. Sind sämtliche Fragen vor Ablauf der Zeitstunde beantwortet, endet die Fragestunde bereits zu diesem Zeitpunkt. Werden keine Fragen gestellt, entfällt die Fragestunde.