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Tierärzt:innen stehen oftmals „an vorderster Front“, wenn Tieren – sei es durch Haltung oder unsachgemäßen Umgang – Leiden, Schmerzen oder Schäden zugefügt werden. Gleichzeitig sehen sich Praktiker:innen zum Teil in einem Verschwiegenheitskonflikt gegenüber ihren Kunden oder fürchten negative (ökonomische) Folgen, falls sie als Meldende identifizierbar wären.
Die Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen stellt den Tierschutz jedoch nicht in ein freiwilliges Ermessen, sondern verankert diesen als tierärztliche Pflicht:

§ 2
Berufsaufgaben
(1) Tierärztinnen und Tierärzte dienen dem Allgemeinwohl (…). Aufgrund der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist jede Tierärztin und jeder Tierarzt in besonderer Weise zum Schutz der Tiere berufen und verpflichtet. 

In Niedersachsen gibt es beim LAVES seit Jahren eine anonyme Meldestelle zu Verstößen im Bereich Tierschutz, Lebensmittel und Verbraucherschutz. Diese Möglichkeit der anonymen Information, sollte Meldungen erleichtern und die oben genannten Hürden deutlich senken.
Die Telefonnummer der anonymen Meldestelle lautet 0441 57026 212.

Eine weitere Möglichkeit mit der anonymen Meldestelle in Kontakt zu treten stellt das Hinweisgebersystem auf der Homepage des LAVES dar.

Beim Hinweisgebersystem hat die Unversehrtheit der hinweisgebenden Personen die oberste Priorität. Dieser Kontakt stellt eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Meldung an die kommunalen Überwachungsbehörden, wie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden, Landkreise, kreisfreie Städte, Polizei etc. dar.

Melden Sie sich – es ist der erste Schritt!