Seite auswählen

Hannover. Nach dem ersten Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand in Niedersachsen (Landkreis Göttingen) am 17. Juli 2026 erstreckt sich die im Juni 2026 aufgrund der Feststellung im Landkreis Fulda eingerichtete Handelsrestriktionszone nun auf weitere Teile Niedersachsens. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit. Betroffen sind neben dem Landkreis Göttingen nun auch die Landkreise Braunschweig, Celle, Gifhorn, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Peine, Salzgitter, Schaumburg, Wolfenbüttel, Wolfsburg, die Region Hannover und die Stadt Hannover sowie Teile der Landkreise Diepholz, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Nienburg, Osnabrück, Uelzen und Verden. Hier gelten besondere Vorgaben beim Handel mit empfänglichen Tieren wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und weiteren Wiederkäuerarten.

Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen aus der Restriktionszone in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden. Transporte von Zucht- und Nutztieren sind innerhalb der nicht BTV-8-freien Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.

Vor dem Hintergrund dieses ersten Nachweises von BTV-8 in Niedersachsen erinnert das ML die Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die empfänglichen Tiere in den Beständen zu impfen beziehungsweise die Impfung rechtzeitig aufzufrischen zu lassen, da durch die Impfung der beste Schutz für die Tiere erzielt wird. Eine Impfung gegen den Serotyp 3 bietet keinen Schutz gegen den Serotyp 8. Hier ist eine eigene Impfung notwendig. Zur Behandlung erkrankter Tiere muss mit der Tierärztin beziehungsweise dem Tierarzt zur Reduktion von Tierleid zum Beispiel mit Schmerzmitteln Kontakt aufgenommen werden.

Hinweis:

Weitere Informationen zur Verbringung können Tierhalterinnen und Tierhalter vom jeweils zuständigen Veterinäramt erfahren. Außerdem finden Sie weitere Informationen und eine interaktive Karte mit einer Darstellung der niedersächsischen Anteile der Restriktionszone unter: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) hervorgerufen und ist eine zu meldende Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe betrifft. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Erkrankung empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Gnitzen (blutsaugende Stechmückenart) übertragen. Erkrankte Tiere zeigen zum Beispiel Fieber, Lahmheiten, Apathie und teilweise Schleimhautläsionen. Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können bedenkenlos verzehrt werden.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 22.07.2026