Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist auf die Veröffentlichung des Runderlasses „Enthornen von Kälbern“ hin. Hiernach ist das betäubungslose Enthornen von Rindern unter sechs Wochen ohne Sedierung und Schmerzmittelgabe als Verstoß gegen die im Rahmen von Konditionalität zu beachtenden Verpflichtungen zu werten.
Dieser RdErl. tritt am 16.01.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft. Um Beachtung wird gebeten.
Tierärztekammer Niedersachsen
PDF-Download: Niedersächsisches Ministerialblatt – RdErl. d. ML v. 19.12.2025 – 204-42507-1657/2024 –